Wenn die Füssener Wasserschutzpolizei auf dem Forggensee zu Kontrollfahrten aufbricht, kann es für Freizeit-Kapitäne schnell teuer werden. So wie bei zwei Schlauchbootfahrern im Alter von 48 und 57 Jahren: Sie wurden vor Kurzem von den Beamten erwischt, als sie in Booten mit Elektromotor auf dem See unterwegs waren, dafür aber gar keine Genehmigung vorweisen konnten. Ganz klar eine Ordnungswidrigkeit also. Und die wird mit Bußgeldern ab 35 Euro aufwärts bestraft - die Höhe legt das Landratsamt Ostallgäu fest.
In der Region wird vor allem auf dem Hopfen- und dem Forggensee geschippert. Aber wer darf dort eigentlich mit welchem Boot in See stechen? Relativ eindeutig geregelt ist das für den Hopfensee, erklärt Rainer Kunzmann vom Landratsamt Ostallgäu: Dort darf nur gesegelt werden, Motoren sind tabu. Ausnahmen bilden hier lediglich Mietboote, die mit Elektromotoren betrieben werden.
Nichts geht ohne Genehmigung
Am Forggensee sind die Regelungen nicht ganz so eng gefasst: Hier darf man segeln, aber auch in einem Boot mit Elektromotor unterwegs sein - vorausgesetzt, man hat eine Genehmigung in der Tasche. Lediglich Boote mit Verbrennungsmotoren sind nicht zugelassen. In diesem Jahr haben bislang 81 Hobby-Kapitäne eine Dauergenehmigung und 33 Urlauber eine Feriengenehmigung erhalten. Der gute Sommer sorgte damit für eine geringe Steigerung im Vergleich zum vergangenen Jahr, heißt es vom Landratsamt.

Interessant für Hobbysegler ist, dass kleine Segelboote unter 9,20 Metern Länge, ohne Hilfsmotor und sanitäre Einrichtung genehmigungsfrei sind. Doch sobald das Wasserfahrzeug einen Motor hat, ist eine Zulassung erforderlich, die sowohl von der Größe und Bauweise als auch von der Art und Leistung des Motors abhängt, ergänzt Kunzmann. Wer sich jedoch dafür entscheidet, mit einem Elektromotorboot in See zu stechen, muss stets eine Genehmigung einholen und zusätzlich einen Betrag von 82 Euro an das Wasserwirtschaftsamt in Kempten bezahlen, da die Behörde das Grundstück des Freistaats Bayern verwaltet. Eine Ausnahme im Bild der vielen kleinen Boote mit Elektromotor bilden die "MS Allgäu" und "MS Füssen" von der Forggensee-Schifffahrt der Stadt Füssen. Aber auch sie benötigen eine Genehmigung - hier jedoch für Motorboote -, die von der Kommune eingeholt werden muss.
Polizei kontrolliert regelmäßig
Außerdem ist zu beachten, dass eine TÜV-Prüfung bei Zwei-Takt-Motoren, Miet- und Arbeitsbooten sowie Rettungsbooten erforderlich ist. Am Forggensee wird einmal jährlich im Sommer eine solche angeboten, bei der eine Bescheinigung für fünf Jahren ausgestellt wird.
Urlauber sollten sich eine Feriengenehmigung für Elektromotor- und Segelboote beim Landratsamt ausstellen lassen. Diese gilt dann für eine bis maximal vier Wochen.
Laut dem Landratsamt Ostallgäu sind dieses Jahr keine Häufung von Verstößen festzustellen. Ob auf Forggen- oder auf Hopfensee mehr Ordnungswidrigkeiten vorliegen, kann keine konkrete Aussage getroffen werden. René Pauli von der Wasserschutzpolizei meint hierzu, dass sich am Forggensee eine höhere Anzahl feststellen lässt, was aber auch daran liegen könnte, dass hier das Polizeiboot patrouilliert und dementsprechend regelmäßig Kontrollfahrten durchgeführt werden.