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Erbstreit gegen Drogerie-Chef Müller: Gericht weist Klage ab

Landgericht Ulm

Erbstreit gegen Drogerie-Chef Müller: Adoptivkinder gehen leer aus

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    Das Landgericht Ulm urteilte im Erbstreit der Familie Müller.
    Das Landgericht Ulm urteilte im Erbstreit der Familie Müller. Foto: Stefan Puchner

    Das Landgericht Ulm hat die Klage der drei Adoptivkinder gegen den Drogerie-Unternehmer Erwin Müller und seine Frau abgewiesen. Die erwachsenen Adoptierten hatten gegen einen Vertrag geklagt, in dem sie zuvor auf ihren Pflichtteil des Erbes verzichtet hatten. Dieser sogenannte Pflichtteilsverzichtvertrag sei - anders als von der Klägerseite behauptet - weder aus formellen Gründen noch aufgrund anderer Formverstöße nichtig, teilte das Gericht in Ulm in seiner Entscheidung mit.

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