Rund drei Jahre nach dem Tod der Medizinstudentin Hanna W. aus Aschau im Chiemgau wird der Fall neu verhandelt. 2024 wurde ein Mann wegen Mordes an der jungen Frau verurteilt. Der Bundesgerichtshof hob dieses Urteil wegen Verfahrensfehlern auf. Am Montag, dem 29. September, beginnt der zweite Prozess im Fall Hanna.
„Eiskeller-Prozess“ neu aufgerollt: Deshalb wird der Fall neu verhandelt
Der Angeklagte und vormals verurteilte Sebastian T. befindet sich seit Juni dieses Jahres wieder auf freiem Fuß. Der heute 23-jährige Aschauer hatte nach dem Urteil im Mordprozess Revision eingelegt. Zwischenzeitlich kamen Zweifel an der Aussage des Hauptbelastungszeugen in dem Fall auf. Ein forensisch-psychologischer Experte habe demnach ermittelt, dass die Aussagen nicht glaubwürdig seien. Deshalb sei Sebastian T. nicht mehr dringend tatverdächtig gewesen.

In Bezug auf den Verfahrensfehler schrieb der Münchner Merkur, dass die Vorsitzende der Jugendkammer an dem Urteil gegen Sebastian T. nicht mehr hätte mitwirken dürfen. Der Bundesgerichtshof argumentierte ebenso wie die Verteidigung des Verurteilten. Richterin und Staatsanwältin hätten Anfang Januar 2024 – noch während die Verhandlung lief – E-Mails ausgetauscht, in denen sie die rechtliche Würdigung der Erkenntnisse aus dem Prozess thematisierten. Die Verteidigung sei nicht darüber informiert worden.
Mehrjährige Haftstrafe gegen Sebastian T.: Verteidigung glaubt an Unschuld
Sebastian T. wurde in dem ersten Prozess zu einer Jugendstrafe von neun Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung und Mordes verurteilt. Zum möglichen Tatzeitpunkt war er 20 Jahre alt. Das Urteil fiel am Landgericht Traunstein erst im März des vergangenen Jahres. Sebastian T. befand sich bisher in Untersuchungshaft.
Seine Verteidigerin Regina Rick ist überzeugt davon, dass ihr Mandant unschuldig ist. Laut Informationen der Deutschen Presseagentur (dpa) geht sie davon aus, dass Hanna bei einem Unfall starb. Rick verspricht sich von dem neuen Prozess einen Freispruch.

Fall Hanna: Die Studentin starb auf dem Weg nach Hause von einem Club
Hanna W. besuchte im Oktober 2022 den Club „Eiskeller“ in Aschau. Auf dem Weg nach Hause starb die 23-Jährige und fiel in den Bärbach, der damals viel Wasser führte und in dem die Strömung stark war. Sebastian T. wurde vorgeworfen, die Medizinstudentin von hinten angegriffen und ihr mit einem Stein auf den Kopf geschlagen zu haben. Zusätzlich soll Hanna stranguliert worden sein. Anschließend habe Sebastian T., so die Anklage, Hanna in den Bärbach geworfen, wo die 23-Jährige ertrank.
Der Körper der jungen Frau wurde von den Wassermassen mitgerissen und erst einige Kilometer weiter in der Prien von Spaziergängern entdeckt. Sebastian T.s Verteidigerin Regina Rick legte drei Gutachten vor, die nachweisen sollen, dass es sich bei dem Tod von Hanna um einen Unfall handelte. Hanna soll zwei Promille Alkohol im Blut gehabt haben und deshalb selbst in den Fluss gefallen sein. Die Verletzungen, die an ihrem Körper gefunden wurden, seien durch Hindernisse in der Prien entstanden. Schrauben an einer Stauklappe im Fluss passen laut Verteidigerin Regina Rick zu diesen Verletzungen.
Zweiter Prozess im Fall Hanna: Urteil noch vor Weihnachten erwartet
Der Angeklagte Sebastian T. wird sich laut seiner Verteidigung auch während der zweiten Verhandlung nicht äußern. Das berichtet der BR. Offen bleibt, ob der Mann auch bei Fragen zu seinen persönlichen Verhältnissen schweigen wird.
Wie die dpa berichtete, seien für die Neuverhandlung 26 Tage angesetzt worden. Das Urteil im neuen Verfahren wird am 19. Dezember erwartet.
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