Ein psychologischer Sachverständiger im Mordprozess um den Tod von Hanna aus Aschau hat die Glaubhaftigkeit einer wichtigen Zeugenaussage angezweifelt. Er könne keine Anzeichen für einen Wahrheitsgehalt finden, sagte der Psychologe Max Steller vor dem Landgericht Traunstein. Er schloss nicht aus, dass der 25-Jährige gelogen haben könnte, möglicherweise auch unbewusst. Auch könne er sich in die Vorstellung eines Geständnisses hineingesteigert haben.
Der Zeuge hatte zuvor in Vernehmungen von einem Gespräch mit dem Angeklagten während ihrer gemeinsamen Zeit im Gefängnis berichtet. Dabei wiederholte er immer wieder seine belastende Aussage, so auch dieses Mal: Der Angeklagte habe in diesem Gespräch gesagt, Hanna aus sexuellen Motiven angegriffen, bewusstlos geschlagen und in einen Fluss geworfen zu haben.
Der Prozess ist die Neuauflage eines früheren Verfahrens, das im März 2024 mit einer Jugendstrafe für den Angeklagten von neun Jahren Haft zu Ende gegangen war. Nach erfolgreicher Revision musste das Verfahren nun erneut aufgerollt werden. Zudem kam der 23 Jahre alte Angeklagte frei, nachdem bereits im Juni die Glaubwürdigkeit der Aussage angezweifelt worden war.
Tod nach Disco-Besuch
Hanna starb in der Nacht zum 3. Oktober 2022, nachdem sie in der Disco «Eiskeller» in Aschau in Oberbayern gefeiert hatte. Gegen 2.20 Uhr wollte die damals 23-Jährige nach Hause, kam dort aber nie an. Stattdessen wurde am Nachmittag ihre Leiche mit vielen Verletzungen im Fluss Prien gefunden.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, die Studentin in der Nacht aus sexuellen Motiven von hinten angegriffen und in den Bach geworfen zu haben, wo sie ertrank. Die Verteidigung spricht von einem Unfall. Aus Platzgründen wird im Amtsgericht Laufen verhandelt.




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