Insgesamt 17 Millionen Euro sollen laut Geschäftsführer Ralf Schmid in den Airport-Ausbau fließen. 12,2 Millionen Euro davon (etwa 70 Prozent) will der Freistaat beisteuern. Das Geld ist im Doppeletat 2017/18 bereits eingeplant, darf aber erst ausbezahlt werden, wenn grünes Licht aus Brüssel kommt.
Ende 2016 herrschte noch Optimismus am Flughafen, dass die EU in Kürze ihr Okay geben werde. Doch daraus wurde nichts: Stattdessen habe der Airport vor Weihnachten weitere Unterlagen nachliefern müssen, berichtet Schmid. „Mit einer Entscheidung rechne ich jetzt bis Ende des ersten Quartals.“ Doch auch das sei nur eine Prognose: Brüssel lasse sich nicht auf einen Termin festlegen – „da kann man auch keinen Druck machen“. Knackpunkt ist demnach die Frage, ob der Ausbau in Memmingen den Flughafen in Friedrichshafen benachteiligen würde.
Mit einer Entscheidung rechne ich jetzt bis Ende des ersten Quartals.Geschäftsführer Ralf Schmid
„Komplett gelähmt“
Solange die EU kein grünes Licht gibt, sei der Airport in Sachen Ausbau „komplett gelähmt“, räumt Schmid ein. „Wir dürfen nicht beginnen, wenn wir den Zuschuss nicht gefährden wollen.“ Darum werde der Ausbau der Start- und Landebahn wohl erst im Sommer 2018 starten. „Die Vorlaufzeit wird sonst zu kurz“, sagt der Airport-Geschäftsführer. Denn im Vorfeld des Projekts gebe es viel zu erledigen – von der Ausschreibung der Bauarbeiten bis zur Einbindung der Naturschutz-Behörden. Der Flughafen müsse zahlreiche Auflagen beachten: „Wir dürfen beispielsweise nicht in die Fläche rein, solange dort Vögel brüten.“ Als Zeitpunkt für die Arbeiten an der Startbahn komme nur der Sommer infrage: „Wenn die Tage am längsten sind und am wenigsten Niederschlag droht.“

Zu den Ausbauplänen des Flughafens gehört auch, die Befeuerung und das Instrumenten-Landesystem zu verbessern. Bei der Befeuerung handelt es sich um die Lichter, die dem Piloten beim Anflug helfen, sich zu orientieren. Die Arbeiten an diesen technischen Einrichtungen sollen nach Schmids Worten noch heuer beginnen. Auch Gebhard Kaiser, stellvertretender Vorsitzender des Flughafen-Beirats, drängt darauf, noch 2017 mit ersten Arbeiten zu beginnen. „Die Technik muss heuer kommen“, betont er. Der Oberallgäuer Ex-Landrat geht davon aus, dass eine Genehmigung aus Brüssel bis zum Mai 2017 ausreiche, um das Instrumenten-Landesystem tatsächlich in diesem Jahr installieren zu können. Kaiser bestätigt jedoch die Einschätzung von Schmid: „Ohne EU-Bescheid dürfen keine Bauarbeiten stattfinden.“
Neue Grundbesitzgesellschaft ab März
Im Zeitplan liegt dagegen laut Kaiser die neue Grundstruktur des Flughafens: Zum Jahresbeginn wurde die neue Gesellschaft gegründet, die sich um den reinen Airport-Betrieb kümmert. Ab März soll es die neue Grundbesitzgesellschaft unter mehrheitlicher Beteiligung Allgäuer Städte und Landkreise geben. Sie ist verantwortlich für die Bewirtschaftung der Gewerbeflächen außerhalb des Flughafen-Kernbereichs. Im April müssen die Kommunen laut Kaiser ihren Anteil von insgesamt 7,2 Millionen Euro komplett in diese Gesellschaft einbezahlt haben. Das Geld, das auch in den Airport-Ausbau fließen soll, sei in deren Haushalten fest eingeplant, sagt Kaiser. Noch fehle jedoch die Zustimmung mehrerer kommunaler Gremien zum Vertragsentwurf – unter anderem gehe es um den Umgang mit möglichen Altlasten auf dem Gelände. Ein Punkt, bei dem die Kommunen laut Kaiser „definitiv keinerlei Verantwortung übernehmen müssen.“
Betriebszeiten vor Gericht?
Auch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig beschäftigt sich mit dem Ausbau des Memminger Flughafens. Eine Unterallgäuer Bürgerin hatte dort eine sogenannte Nichtzulassungsbewerde eingelegt, weil der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) 2015 in seinem Urteil keine Revision zugelassen hatte. Der VGH hatte alle Klagen gegen den Airport-Ausbau und die Erweiterung der Betriebszeiten abgewiesen.
Falls die Revision nun doch zugelassen wird, findet in Leipzig eine erneute Verhandlung statt. Eine Entscheidung will das Bundesverwaltungsgericht im ersten Quartal fällen. Bei der Beschwerde gehe es um die Erweiterung der Betriebszeiten, sagt Schmid. Planmäßige Landungen sind laut VGH bis 22.30 beziehungsweise 23 Uhr gestattet.