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Gaststätten dürfen länger öffnen, Veranstaltungen wieder möglich

Noch mehr Corona-Lockerungen in Bayern

Gaststätten dürfen länger öffnen, Veranstaltungen wieder möglich

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    "Stammtisch" steht auf einem Tisch in einem Biergarten. Auch wenn sich täglich noch Menschen in Bayern an dem neuartigen Coronavirus infizieren, drosselt die Staatsregierung die Gegenmaßnahmen wieder ein wenig herunter.
    "Stammtisch" steht auf einem Tisch in einem Biergarten. Auch wenn sich täglich noch Menschen in Bayern an dem neuartigen Coronavirus infizieren, drosselt die Staatsregierung die Gegenmaßnahmen wieder ein wenig herunter. Foto: Armin Weigel/dpa

    Mit einem ganzen Schwung neuer Lockerungen bei den Anti-Corona-Maßnahmen startet Bayern in die neue Woche. Der Katastrophenfall ist aufgehoben, es kehrt mehr und mehr Entspannung in den Freistaat.

    Ab Montag sind bei Veranstaltungen in Innenräumen bis zu 50 Personen erlaubt, im Freien dürfen es sogar maximal 100 sein. Das gilt zum Beispiel für Hochzeitsfeiern, Beerdigungen und Vereinssitzungen. Bei Kulturveranstaltungen sind in Innenräumen sogar bis zu 100 Gäste erlaubt mit zugewiesenen Sitzplätzen, in Außenbereichen bis zu 200.

    Mehr Menschen dürfen in Geschäfte

    In Geschäften, aber auch Freizeit- und Kultureinrichtungen wie Museen und Zoos sind doppelt so viele Menschen pro Quadratmeter zugelassen wie bisher.

    Hallenbäder, Innenbereiche von Thermen und Hotelschwimmbäder samt Wellness-Bereichen dürfen wieder öffnen. Auf Campingplätzen sollen wieder gemeinsame Sanitärbereiche genutzt werden dürfen.

    1,5 Meter Abstand bei Gottesdiensten

    Für öffentlich zugängliche Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen oder Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften gilt ein Mindestabstand zwischen den Teilnehmern von 1,5 Meter und nicht wie bisher von 2 Metern. Außerdem dürfen Laien-Chöre wieder gemeinsam singen. Hier gilt allerdings ein größerer Sicherheitsabstand von zwei Metern wegen der möglichen Infektionsgefahr durch Viruspartikel in der Luft. Außerdem sollen die Proben zeitlich begrenzt werden. Und die Staatsregierung hat regelmäßiges Lüften vorgeschrieben.

    Sport: Hergangsbetrieb wieder möglich

    Auch der Lehrgangsbetrieb im Sport ist wieder gestattet. Die bislang geltenden Obergrenzen für den Outdoor- und Indoor-Sport von 20 Personen sind aufgehoben. Die Teilnehmerbegrenzung ist nun abhängig von der Raumgröße und der Art der Belüftung.

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