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Gericht: Ausgangssperre in Bayern bleibt

Corona-Regeln

Gericht: Ausgangssperre in Bayern bleibt

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    Rund um Weihnachten und den Jahreswechsel gilt die Ausgangssperre in Bayern weiter.
    Rund um Weihnachten und den Jahreswechsel gilt die Ausgangssperre in Bayern weiter. Foto: Nicolas Armer, dpa (Archiv)

    Der Bayerische Verfassungsgerichtshof lehnte es in einer am Freitag veröffentlichten Entscheidung ab, die Regelung in der neuen Corona-Verordnung durch einstweilige Anordnung außer Vollzug zu setzen. Laut Mitteilung des Gerichts ist es aber offen, wie die Entscheidung im Hauptverfahren ausgeht: Bei der im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes gebotenen überschlägigen Prüfung könne "weder von offensichtlichen Erfolgsaussichten noch von einer offensichtlichen Aussichtslosigkeit" des Hauptantrags im Popularklageverfahren ausgegangen werden.

    Ausgangssperre in Bayern: Beginn um 21 Uhr

    Nächtliche Ausgangssperre bedeutet in der Definition der bayerischen Staatsregierung, dass zwischen 21 und 05 Uhr der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur noch aus ganz wenigen triftigen Gründen erlaubt ist. Das sind etwa Notfälle, der Weg zur Arbeit oder das Gassigehen. Seit Mittwoch gilt eine solche Ausgangssperre in ganz Bayern und nicht mehr nur in Hotspots, und zwar zunächst bis zum 10. Januar.

    Die Richter entschieden, es sei nicht festzustellen, dass die Regelung "offensichtlich" ein Freiheitsgrundrecht der Bayerischen Verfassung verletze. Es steht demnach zwar außer Frage, dass die neue Corona-Verordnung "zum Teil ganz erheblich in den Schutzbereich von Freiheitsgrundrechten der Bayerischen Verfassung" eingreift. "Das macht die Maßnahmen aber nicht von vornherein verfassungswidrig."

    Für eine Rechtfertigung von Grundrechtseingriffen sprächen angesichts der Gefahren, die ein ungehindertes Infektionsgeschehen für Leib und Leben der Menschen und die Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems mit sich bringen könne, gute Gründe, entschieden die Richter

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