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Gericht billigt Auflagen für Corona-Demo - aber 5000 Personen erlaubt

Auflagen weitestgehend genehmigt

Gericht billigt Auflagen für Corona-Demo - aber 5000 Personen erlaubt

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    Am Mittwochabend findet in München wieder eine Demo gegen die Corona-Maßnahmen statt. 5000 Teilnehmer sind zugelassen.
    Am Mittwochabend findet in München wieder eine Demo gegen die Corona-Maßnahmen statt. 5000 Teilnehmer sind zugelassen. Foto: Felix Kästle, dpa (Symbolbild)

    Das Verwaltungsgericht München hat die von der Landeshauptstadt verhängten Auflagen für eine Corona-Demonstration am Mittwochabend weitgehend gebilligt. Insbesondere lehnte das Gericht einen Eilantrag der Veranstalter gegen das von der Stadt verhängte Verbot eines Demonstrationszugs und gegen die angeordnete Verlegung einer Kundgebung vom Uni-Viertel auf die Theresienwiese ab.

    Corona-Demo in München mit 5000 Teilnehmern erlaubt

    Lediglich in einem Punkt gab das Gericht den Gegnern der Anti-Corona-Maßnahmen Recht: Die Veranstaltung auf der Theresienwiese darf mit 5000 statt wie von der Stadt verfügt mit 2000 Teilnehmern stattfinden. Das teilte das Verwaltungsgericht am Mittwoch mit (Az. M 13 S 21.6688).

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