Das Landgericht München I hat der rechtsextremen Splitterpartei "Der Dritte Weg" das Aufhängen von Wahlplakaten mit dem Slogan "Hängt die Grünen!" verboten. Das Gericht habe der Partei mit Beschluss vom Freitag per einstweiliger Verfügung untersagt, den Slogan öffentlich zu verwenden, sagte eine Sprecherin am Montag. Sollten Vertreter der Partei Widerspruch einlegen, müsse öffentlich verhandelt werden. Der Beschluss sei räumlich nicht begrenzt und gelte damit grundsätzlich bundesweit, wenn nicht Widerspruch eingelegt werde. Die Plakate sorgen seit zwei Wochen für Empörung - und juristische Auseinandersetzungen.
Splitterpartei Der Dritte Weg