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Gericht in München entscheidet: Der Dritte Weg "Hängt die Grünen"-Plakate sind verboten

Splitterpartei Der Dritte Weg

"Hängt die Grünen": Münchner Gericht verbietet umstrittene Plakate

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    Plakate der Splitterpartei "Der Dritte Weg" haben für Empörung gesorgt. Jetzt gab es ein Urteil des Landgerichts München.
    Plakate der Splitterpartei "Der Dritte Weg" haben für Empörung gesorgt. Jetzt gab es ein Urteil des Landgerichts München. Foto: Sebastian Willnow, dpa (Symbolbild)

    Das Landgericht München I hat der rechtsextremen Splitterpartei "Der Dritte Weg" das Aufhängen von Wahlplakaten mit dem Slogan "Hängt die Grünen!" verboten. Das Gericht habe der Partei mit Beschluss vom Freitag per einstweiliger Verfügung untersagt, den Slogan öffentlich zu verwenden, sagte eine Sprecherin am Montag. Sollten Vertreter der Partei Widerspruch einlegen, müsse öffentlich verhandelt werden. Der Beschluss sei räumlich nicht begrenzt und gelte damit grundsätzlich bundesweit, wenn nicht Widerspruch eingelegt werde. Die Plakate sorgen seit zwei Wochen für Empörung - und juristische Auseinandersetzungen.

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