Startseite
Icon Pfeil nach unten
Bayern
Icon Pfeil nach unten

Gericht kippt 2G-Regel in Bekleidungsgeschäften

Ohne Impfnachweis Kleidung kaufen

Gericht kippt 2G-Regel in Bekleidungsgeschäften

    • |
    • |
    In Bayern dürfen Kunden in Bekleidungsgeschäften einkaufen, auch wenn sie die 2G-Auflagen nicht erfüllen.
    In Bayern dürfen Kunden in Bekleidungsgeschäften einkaufen, auch wenn sie die 2G-Auflagen nicht erfüllen. Foto: Thomas Frey, dpa (Symbolbild)

    Bekleidungsgeschäfte in Bayern dienen genauso wie Buchhandlungen oder Blumenläden der "Deckung des täglichen Bedarfs" und unterliegen somit nicht der 2G-Regel. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am Mittwoch entschieden. Der Beschluss ist rechtskräftig.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden