In einem Prozess um Kirchenasyl hat das Amtsgericht Würzburg eine Ordensschwester des unterfränkischen Klosters Oberzell verwarnt und sich eine Strafe vorbehalten. Als Auflage muss Schwester Juliana 500 Euro zahlen. Es liege eine vorsätzliche, rechtswidrige Tat vor, urteilte der Würzburger Amtsrichter René Uehlin am Mittwoch. Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig und bezieht sich nur auf einen der beiden vorgeworfenen Fälle (Az.: 7 Cs 892 Js 4950/20). Der andere Fall wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft wegen offener Fragen vorläufig eingestellt.
Prozess um Kirchenasyl