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Geständnis im Prozess um Anschläge von Waldkraiburg

Terroranschläge in Oberbayern

Geständnis im Prozess um Anschläge von Waldkraiburg

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    Der wegen versuchten Mordes in 31 Fällen, schwerer Brandstiftung und Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat angeklagte Mann (Mitte) wird vor Prozessbeginn im Landgericht in den Verhandlungssaal gebracht.
    Der wegen versuchten Mordes in 31 Fällen, schwerer Brandstiftung und Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat angeklagte Mann (Mitte) wird vor Prozessbeginn im Landgericht in den Verhandlungssaal gebracht. Foto: picture alliance/dpa/dpa Pool | Sven Hoppe

    . "Das stimmt alles, was die vorgelesen hat", sagte der 26-Jährige am Dienstag vor dem Oberlandesgericht (OLG) München, nachdem eine Vertreterin der Bundesanwaltschaft die Anklage verlesen hatte.

    Er habe jahrelang Propaganda-Videos der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) geschaut und sich dadurch "unterbewusst radikalisiert", sagte er. "Ich bereue die Taten sehr. Das war einfach so ein Tunnelblick." In der Untersuchungshaft sei ihm aufgefallen, "dass die Welt bunt ist und es nicht nur immer ums Schlachten geht und ums Kämpfen".

    (Lesen Sie auch: Mutmaßlicher IS-Deutschland-Chef wegen Terrorunterstützung verurteilt)

    Die Bundesanwaltschaft wirft dem Deutschen kurdischer Abstammung mehrere Anschläge auf türkische Läden im multikulturell geprägten, oberbayerischen Waldkraiburg im vergangenen Jahr vor. Er soll sich der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) angeschlossen und einen Hass auf die politische Führung der Türkei entwickelt haben. Die Anklage lautet unter anderem auf versuchten Mord in 31 Fällen, schwere Brandstiftung und die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat.

    Nach Angaben seines Verteidigers ist der 26-Jährige womöglich psychisch krank. "Wir gehen selbst nicht von einer Schuldunfähigkeit, aber von einer verminderten Schuldfähigkeit aus", sagte sein Anwalt Christian Gerber. Grund sei "eine psychische Erkrankung" seines Mandanten. Auch das Gericht wies zu Beginn des Prozesses darauf hin, dass eine mögliche psychische Erkrankung des Angeklagten und die Unterbringung in einer Klinik im Raum stehe.

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