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Gewalttat im Park: Tödlicher Messerangriff in Aschaffenburg - Verfahren startet

Gewalttat im Park

Tödlicher Messerangriff in Aschaffenburg - Verfahren startet

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    Nach der Gewalttat verschärfte sich der Ton im politischen Berlin beim Thema Migration. (Archivbild).
    Nach der Gewalttat verschärfte sich der Ton im politischen Berlin beim Thema Migration. (Archivbild). Foto: Daniel Vogl/dpa

    Rund neun Monate nach der tödlichen Messerattacke eines wohl psychisch Kranken auf eine Kinderkrippengruppe in Aschaffenburg hat das Sicherungsverfahren gegen den Beschuldigten begonnen. Neben der Aufklärung des Verbrechens geht es am Landgericht Aschaffenburg unter anderem nun darum, ob der Verdächtige zur Tatzeit im Januar womöglich schuldunfähig war.

    Die Staatsanwaltschaft möchte mit Blick auf die in einem ersten forensisch-psychiatrischen Gutachten angenommene Schuldunfähigkeit des 28-Jährigen erreichen, dass der Afghane dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht wird.

    Tatwaffe Küchenmesser

    Der Flüchtling soll den Ermittlungen zufolge am 22. Januar 2025 im Park Schöntal in Aschaffenburg gezielt eine Krippenkindergruppe angegriffen haben - mit einem rund 30 Zentimeter langen Küchenmesser. Ein zweijähriger Junge marokkanischer Herkunft wurde tödlich verletzt. Zudem starb ein 41 Jahre alter Deutscher, der zufällig vorbeikam und den Kindern helfen wollte.

    Der Verdächtige soll darüber hinaus auf ein 2-jähriges Mädchen aus Syrien und einen heute 73-jährigen Deutschen eingestochen haben - beide überlebten. Eine Erzieherin (59) brach sich in dem Tumult einen Arm.

    Mord und Mordversuch

    Die Staatsanwaltschaft wirft dem 28-Jährigen Mord, versuchten Mord, Totschlag, versuchten Totschlag, Bedrohung sowie diverse Körperverletzungsdelikte vor.

    Laut einem forensisch-psychiatrischen Gutachten besteht eine «hohe Wahrscheinlichkeit, dass der Beschuldigte die Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen hat, da ihm infolge einer psychiatrischen Erkrankung die Fähigkeit, das Unrecht der Tat einzusehen, gefehlt habe».

    Verdächtiger war polizeibekannt

    Als immer mehr Passanten gegen den Verdächtigen vorgingen, flüchtete der Verdächtige nach bisherigen Erkenntnissen zu Fuß und konnte rund zwölf Minuten nach dem ersten Notruf in der Nähe von Bahngleisen widerstandslos festgenommen werden. Das blutverschmierte Messer lag nicht weit weg.

    Der 28-Jährige war vor der Tat wegen mehrerer Delikte polizeibekannt und vorübergehend in einer Psychiatrie. Seit März 2023 registrierten die Behörden zahlreiche Vorfälle. Es gab Ermittlungen wegen tätlicher Angriffe und Widerstands gegen Polizisten, vorsätzlicher Körperverletzung, Beleidigung und Sachbeschädigung. Strafbefehle und Geldstrafen wurden erlassen.

    Schuldunfähigkeit steht im Raum

    In dem Sicherungsverfahren geht es neben der Gewalttat im Park auch um einen Vorfall am 29. August 2024 in einer Flüchtlingsunterkunft in Alzenau (Landkreis Aschaffenburg). Damals soll der Afghane eine Bewohnerin gewürgt und mit einem Messer verletzt haben.

    Für das Sicherungsverfahren sind bis zum 30. Oktober sechs Verhandlungstage angesetzt.

    Der mutmaßliche Täter könnte schuldunfähig sein. (Archivbild)
    Der mutmaßliche Täter könnte schuldunfähig sein. (Archivbild) Foto: Daniel Vogl/dpa
    Der Beschuldigte ist in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. (Archivbild)
    Der Beschuldigte ist in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. (Archivbild) Foto: Daniel Vogl/dpa
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