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Urteil gefallen: Gleitschirmflieger wegen EM-Störaktion in München vor Gericht

Zwei Menschen verletzt

Urteil gefallen: Gleitschirmflieger wegen EM-Störaktion in München vor Gericht

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    Zwei angeklagte Männer sitzen vor Prozessbeginn mit ihren Anwälten auf der Anklagebank. Die beiden haben der Anklage zufolge am 15. Juni 2021 kurz vor Beginn des Spiels der deutschen Nationalmannschaft gegen Frankreich in der Münchner Allianz Arena trotz Flugverbots einen Gleitschirm über das Stadion geflogen.
    Zwei angeklagte Männer sitzen vor Prozessbeginn mit ihren Anwälten auf der Anklagebank. Die beiden haben der Anklage zufolge am 15. Juni 2021 kurz vor Beginn des Spiels der deutschen Nationalmannschaft gegen Frankreich in der Münchner Allianz Arena trotz Flugverbots einen Gleitschirm über das Stadion geflogen. Foto: Peter Kneffel, dpa

    Mit einem Gleitschirm fliegt ein Mann bei einem Spiel der Fußball-Europameisterschaft 2021 in die Allianz Arena - und verletzt zwei Menschen auf den Zuschauerrängen.

    Am Dienstag musste sich der Greenpeace-Aktivist deshalb vor dem Amtsgericht München verantworten. Wegen der gefährlichen Protestaktion wurde der 40-Jährige zu einer Geldstrafe von 7200 Euro in 120 Tagessätzen verurteilt.

    Aktivist wird zu Geldstrafe verurteilt und entschuldigt sich

    Zuvor entschuldigte sich der Mann aus Baden-Württemberg für seine Aktion. Er versprach, eine derartige Aktion nie zu wiederholen. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Verurteilung zu 150 Tagessätzen gefordert, die Verteidigung auf ein Höchstmaß von 90 Tagessätzen plädiert.

    Zu einer Strafe von 3000 Euro wurde zudem ein 36-Jähriger verurteilt, der nach Überzeugung des Gerichts bei den Vorbereitungen geholfen hatte. Er hatte zugegeben, kurz vor dem Überflug aus Sicherheitsgründen die Polizei informiert zu haben.

    Gleitschirm verfing sich in Stahlseil

    Laut Anklage flog der Mann am 15. Juni 2021 kurz vor dem Anpfiff des Spiels Deutschland gegen Frankreich über das Stadion, wo er einen großen gelben Ball auf das Feld warf. Auf dem Ball und dem Gleitschirm waren Protestbotschaften gedruckt, die den EM-Sponsor Volkswagen wegen der Herstellung von Autos mit Verbrennungsmotor kritisierten.

    Der Gleitschirm verfing sich in einem Stahlseil, wodurch der Angeklagte die Kontrolle verlor und in einen Sturzflug geriet. Dabei flog der Mann nur wenige Meter über der Zuschauertribüne und verletzte einen französischen Tontechniker. Ein abspringendes Teil des Fluggeräts verletzte einen Dopingkontrolleur der UEFA, der daraufhin in ein Krankenhaus kam. Für das Gebiet im Umkreis der Allianz Arena war während des Spiels ein Flugverbot in Kraft.

    Keine Stellungnahme vom VW-Konzern

    Der Volkswagen-Konzern lehnte eine Stellungnahme zu dem Verfahren ab. Der mutmaßliche Flieger ist wegen vorsätzlicher Gefährdung des Luftverkehrs und Körperverletzung angeklagt. Außerdem muss sich ein weiterer Mann verantworten, der bei den Vorbereitungen geholfen und aus Sicherheitsgründen kurz vor dem Flug die Polizei informiert haben soll. Das Urteil soll im Laufe des Tages fallen.

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