Bayern hat ein neues Grundsteuer-Gesetz beschlossen. In Bayern zählt demnach künftig nur die Größe des Grundstücks und die Nutzungsart der Fläche, aber nicht etwa die Lage. Einige andere Bundesländer und auch der Bund setzen dagegen auf eine Grundsteuer, die den Wert des Grundstücks berücksichtigt.
Neue Grundsteuer