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"Hängt die Grünen" - Das Amtsgericht Zwickau winkt den Wahlkampfslogan durch - anders als München

Wahlkampf von Rechtsextremen

"Hängt die Grünen": In München Volksverhetzung in Zwickau Meinungsfreiheit

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    Um diese Plakate geht es: Die rechtsextreme Splitterpartei "III. Weg" hat mit dem Slogan "Hängt die Grünen" im Wahlkampf geworben. Das Amtsgericht Zwickau will den Slogan nicht verbieten.
    Um diese Plakate geht es: Die rechtsextreme Splitterpartei "III. Weg" hat mit dem Slogan "Hängt die Grünen" im Wahlkampf geworben. Das Amtsgericht Zwickau will den Slogan nicht verbieten. Foto: Bodo Schackow

    Die Justiz bleibt uneins beim Umgang mit Hetzplakaten der rechtsextremen Splitterpartei III. Weg mit dem Slogan "Hängt die Grünen". Während das Amtsgericht München jüngst zwei Männer verurteilt und die Plakate als Volksverhetzung und Aufruf zum Totschlag gewertet hat, hat es das Amtsgericht Zwickau abgelehnt, ein Hauptverfahren zu eröffnen.

    Dafür wurden "rechtliche Gründe" angegeben, zu konkreten Details hat sich das Gericht bisher auf Nachfrage nicht geäußert. Über den Beschluss hatte am Donnerstag die "Freie Presse" berichtet. Die Staatsanwaltschaft Zwickau hat laut einer Sprecherin Beschwerde eingelegt, so dass er noch nicht rechtskräftig ist.

    Amtsgericht München verurteilt Täter - Amtsgericht Zwickau eröffnet kein Verfahren

    Die Plakate hatten voriges Jahr im Bundestagswahlkampf für Wirbel gesorgt. Nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Chemnitz durften sie in Zwickau zunächst hängen bleiben. Nach einer Beschwerde der Stadt entschied das Oberverwaltungsgericht jedoch, dass sie abgehängt werden müssen.

    Sie erfüllten den objektiven Tatbestand der Volksverhetzung, befanden die Richter in Bautzen. Daher seien sie eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Auch die Staatsanwaltschaft Zwickau hatte damals zunächst Ermittlungen abgelehnt, so dass die Generalstaatsanwaltschaft intervenierte.

    Staatsanwaltschaft Zwickau erhob Anklage gegen Landesvorsitzenden des III. Wegs

    Im Frühjahr hatte die Staatsanwaltschaft Zwickau dann laut einer Sprecherin Anklage beim Amtsgericht gegen zwei Männer, darunter den Landesvorsitzenden des III. Weges, wegen gemeinschaftlicher Volksverhetzung erhoben. Laut Staatsanwaltschaft hat das Gericht seine Ablehnung damit begründet, dass bei dem Slogan nicht genau abzugrenzen sei, wer mit dem Verweis auf "die Grünen" gemeint sei und daher das Ganze von der Meinungsfreiheit gedeckt sei.

    Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft sei jedoch klar, dass sich dies für den objektiven Betrachter auf die Partei "Die Grünen" und ihre Mitglieder beziehe, hieß es. Nun müsse sich das Landgericht mit der Beschwerde befassen.

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