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Heimleiter wird nach Impfschwindel in Pflegeheim in der Oberpfalz nicht bestraft

Angehörige von Mitarbeitern geimpft

Heimleiter wird nach Impfschwindel in Pflegeheim in der Oberpfalz nicht bestraft

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    Obwohl sie noch kein Recht auf eine Impfung hatten, wurden in einem Pflegeheim in der Oberpfalz Angehörige von Mitarbeitern geimpft. Dennoch erhält der Heimleiter keine Strafe.
    Obwohl sie noch kein Recht auf eine Impfung hatten, wurden in einem Pflegeheim in der Oberpfalz Angehörige von Mitarbeitern geimpft. Dennoch erhält der Heimleiter keine Strafe. Foto: Sven Hoppe, dpa (Symbolbild)

    Nach einem Impfschwindel in einem Oberpfälzer Pflegeheim werden der Heimleiter und eine weitere leitende Person nicht sanktioniert. Das Landratsamt Schwandorf teilte am Donnerstag mit, dass die Heimaufsicht von ordnungsrechtlichen Maßnahmen absehe. Ein Beschäftigungsverbot für den Heimleiter sei unverhältnismäßig.

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