Nach einem Impfschwindel in einem Oberpfälzer Pflegeheim werden der Heimleiter und eine weitere leitende Person nicht sanktioniert. Das Landratsamt Schwandorf teilte am Donnerstag mit, dass die Heimaufsicht von ordnungsrechtlichen Maßnahmen absehe. Ein Beschäftigungsverbot für den Heimleiter sei unverhältnismäßig.
Angehörige von Mitarbeitern geimpft