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Iglo verliert Prozess um Käpt'n Iglo

Kein Seemann, sondern ein "gut situierter Herr in einem eleganten Dreiteiler"

Iglo verliert Prozess um Käpt'n Iglo

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    Die Firma Iglo ist für Tiefkühlkost wie Fischstäbschen bekannt. In einem Prozess um eine der bekanntesten Werbefiguren Deutschlands, Käpt'n Iglo, hat das Landgericht München sein Urteil gefällt.
    Die Firma Iglo ist für Tiefkühlkost wie Fischstäbschen bekannt. In einem Prozess um eine der bekanntesten Werbefiguren Deutschlands, Käpt'n Iglo, hat das Landgericht München sein Urteil gefällt. Foto: Iglo Deutschland/Karl-Josef Hildenbrand, dpa, Montage: AZ

    Bart und Mütze sind keine Exklusivmerkmale von Käpt'n Iglo: Der Hamburger Tiefkühlkosthersteller Iglo ist vor Gericht mit dem Versuch gescheitert, dem Cuxhavener Konkurrenten Appel Feinkost eine ähnliche Werbefigur verbieten zu lassen. Das Münchner Landgericht wies die Iglo-Klage am Donnerstag ab. Iglo hatte Appel Feinkost vorgeworfen, die Verbraucher wegen Verwechslungsgefahr beider Figuren in die Irre zu führen. Dem folgten die Richter nicht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

    Richter wiesen auf Unterschiede der beiden Figuren hin

    Denn laut Urteil hat Appel Feinkost Käpt'n Iglo nicht kopiert, auch wenn es sich bei beiden Werbefiguren um ältere Herren mit Bart handele, die Mützen tragen. Die Richter wiesen auf die Unterschiede hin: Die Mützen sind unterschiedlich - in einem Fall eine Kapitänsmütze, im anderen eine Elblotsenmütze.

    Appel-Figur für Richter kein Seemann

    Die Appel-Figur trägt demnach auf den meisten Bildern keinen blauen Anzug wie Käpt'n Iglo, sondern einen grauen Anzug, wie das Gericht nach der Urteilsverkündung mitteilte. Und anders als Käpt'n Iglo trägt die Appel-Figur laut Gericht auch keinen weißen Rollkragenpullover und kein weißes T-Shirt, "sondern eine karierte Weste mit Krawatte sowie einen Seidenschal". Die Appel-Figur ist demnach kein Seemann, sondern ein "gut situierter Herr in einem eleganten Dreiteiler". Dementsprechend sehen die Richter keine Verwechslungsgefahr und damit auch keine Irreführung der Käufer tiefgekühlter Fischprodukte.

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