Das bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes listet kulturelle Traditionen und Ausdrucksformen auf, die praktiziert und von Generation zu Generation weitergegeben werden.
So sind etwa die Passionsspiele Oberammergau, das Augsburger Hohe Friedensfest oder die Fürther Michaeliskirchweih ("Kärwa") dabei. Bundesweit relevante Einträge sind beispielsweise die Sternsinger, der Orgelbau und die Orgelmusik oder die Flößerei.
Kultusministerkonferenz veröffentlicht 20 neue Einträge
Regelmäßig gibt es Neueinträge in das Verzeichnis. Im März dieses Jahres veröffentlichte die Kultusministerkonferenz 20 Neueinträge. Darunter waren etwa die Marktredwitzer Krippenkultur, die Deutsche Gebärdensprache und die Karpfenteichwirtschaft in Bayern.
Das deutsche Verzeichnis wird in einem mehrstufigen Verfahren von der Deutschen Unesco-Kommission und verschiedenen deutschen staatlichen Akteuren erstellt. Es handelt sich also um kein Unesco-Verzeichnis. Die Aufnahme ins nationale Verzeichnis ist aber die Voraussetzung dafür, an die Unesco weitergemeldet zu werden, um auf eine internationale Liste zu kommen.
Deutschland erhält immaterielle Kulturformen
Deutschland setzt mit dem bundesweiten Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes die Unesco-Konvention zur Erhaltung solcher Kulturformen um. Die Welterbekonvention der Unesco ist das wichtigste Instrument der Völkergemeinschaft zum Schutz des weltweiten Kultur- und Naturerbes. 2006 trat das Abkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes in Kraft.
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