Mögliches Volksbegehren

Initiative Radentscheid Bayern übergibt über 25.000 Unterschriften

Mithilfe eines Volksbegehrens möchten die Initiatoren des Radentscheids Bayern das Radfahren im Freistaat attraktiver und sicherer machen.

Mithilfe eines Volksbegehrens möchten die Initiatoren des Radentscheids Bayern das Radfahren im Freistaat attraktiver und sicherer machen.

Bild: Sven Hoppe, dpa (Symbolbild)

Mithilfe eines Volksbegehrens möchten die Initiatoren des Radentscheids Bayern das Radfahren im Freistaat attraktiver und sicherer machen.

Bild: Sven Hoppe, dpa (Symbolbild)

Bayerns Radentscheid hat monatelang landesweit nach Unterstützern gesucht. Die nächste Hürde zum Volksbegehren dürfte aber deutlich schwerer werden.
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dpa
16.11.2022 | Stand: 08:26 Uhr

Knapp fünf Monate nach dem Start des bayerischen Radentscheids wollen die Initiatoren am Mittwoch die gesammelten Unterschriften an die Kommunen übergeben. Dem Vernehmen nach konnte das Bündnis aus Verbänden und Parteien die notwendigen 25.000 Unterschriften für den Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens locker erreichen. Die Details sollen am Mittwoch genannt werden, unter anderem in München, wo Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) die Unterschriften entgegen nehmen will.

Ziel der Kampagne ist es, das Radwegenetz in Bayern zu verbessern. An weit über der Hälfte der Staats- oder Bundesstraßen gebe es derzeit keinerlei Radwege, kritisieren die Initiatoren, zu denen unter anderem der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) zählt.

Mögliches Volksbegehren: Radfahren in Bayern soll sicherer und attraktiver werden

Mit dem Volksbegehren soll das Radfahren im Freistaat sicherer und attraktiver werden. Das Bündnis fordert, dass bis 2030 ein Viertel des Verkehrs im Freistaat per Rad zurückgelegt werden sollte. Dafür sollen die Kommunen bei der Planung und dem Bau der Radwege unterstützt werden.

Der Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens muss von mindestens 25.000 Stimmberechtigten unterzeichnet werden. Bekommt das Begehren die nötigen Unterschriften - immerhin ein Zehntel der Stimmberechtigten in Bayern - muss es innerhalb von vier Wochen vom Ministerpräsidenten im Landtag vorgestellt werden. Wird dann innerhalb von drei Monaten das Volksbegehren vom Landtag angenommen, entfällt ein anschließender Volksentscheid. Lehnt das Parlament den Gesetzentwurf allerdings ab, muss das Volk entscheiden. Zusätzlich kann der Landtag dann auch eine Alternative anbieten.

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