Per Telegram-Kanal soll ein sogenannter Reichsbürger seine Leser zu Telefon- und Mail-Bombardements von Behörden-Mitarbeitern aufgefordert haben - nun hat ihn das Landgericht München I zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Die zuständige Strafkammer habe ihn der mitgliedschaftlichen Betätigung in einer kriminellen Vereinigung als Rädelsführer und einer Vielzahl anderer Straftaten schuldig gesprochen, teilte das Gericht mit. Die Kammer sei dabei weitgehend dem Antrag der Generalstaatsanwaltschaft gefolgt.
Landgericht München I