Das bayerische Landespflegegeld ist seit seiner Einführung vor zwei Jahren in 6820 Fällen zurückgefordert worden, weil die Antragsteller vor der Auszahlung gestorben sind. Auf die Zahlung in Höhe von 1000 Euro jährlich hat Anspruch, wer mindestens in den Pflegegrad zwei eingestuft ist und in Bayern lebt. Mit dem Geld sollen Betroffene zum Beispiel ihren Helfern Gutes tun können. Der Sozialverband VdK Bayern berichtete, dass es für Angehörige immer wieder ein Problem sei, das Pflegegeld zurückzuerstatten, zumal die Rückforderung oft mit vielen Monaten Verzögerung erfolge. Der VdK fordert daher Änderungen bei der Auszahlungspraxis.
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