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Landgericht München I: Facebook darf Nutzer wegen Kinderpornografie sperren

Landgericht München I

Facebook darf Nutzer wegen Kinderpornografie ohne Warnung aussperren

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    Facebook darf Nutzer wegen Kinderpornografie ohne Warnung sperren, entschied das Landgericht München I.
    Facebook darf Nutzer wegen Kinderpornografie ohne Warnung sperren, entschied das Landgericht München I. Foto: Mohssen Assanimoghaddam, dpa (Symbolbild)

    Das hat das Landgericht München I in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil entschieden. Die Richter wiesen damit die Klage eines Mannes ab, dessen Nutzerkonto Facebook im Dezember 2018 umstandslos gesperrt hatte. Der Mann hatte über den Facebook-Messengerdienst neun pornografische Mädchenfotos an einen Freund geschickt. Die von Facebook zur Ausfilterung von Pornografie eingesetzte Software erkannte die Bilder, daraufhin wurde das Konto unvermittelt gesperrt.

    Prozess in München: Facebook darf Nutzer wegen Kinderpornografie sperren

    Der Mann hatte sich zunächst bei Facebook beschwert, woraufhin das US-Unternehmen nach einer Überprüfung des Vorgangs die Kontosperrung bekräftigte. Anschließend reichte der Mann Klage ein, unter anderem mit dem Argument, dass er die Fotos nicht öffentlich, sondern nur privat verschickt hatte.

    Die 42 Zivilkammer wies die Klage ab. Laut Urteil ist Facebook bei Vorliegen eines wichtigen Grunds zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, in Ausnahmefällen auch ohne vorherige Ankündigung. Das Verschicken von Kinderpornografie ist nach Überzeugung der Richter ein wichtiger Grund, der eine solche Ausnahme rechtfertigt.

    Facebook darf Beiträge mit strafbaren Inhalten löschen und sperren

    Außerdem obliegt es Facebook laut Urteil im eigenen Unternehmensinteresse, Beiträge mit strafbaren Inhalten zu löschen oder zu sperren. Der Kläger hatte außerdem argumentiert, die Kontosperrung verletze sein Recht auf Meinungsäußerung. Nach Überzeugung der Richter ist Pornografie keine Meinung.

    Lesen Sie auch: Facebook unterliegt am BGH im Streit um Klarnamenpflicht

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