Das hat das Landgericht München I in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil entschieden. Die Richter wiesen damit die Klage eines Mannes ab, dessen Nutzerkonto Facebook im Dezember 2018 umstandslos gesperrt hatte. Der Mann hatte über den Facebook-Messengerdienst neun pornografische Mädchenfotos an einen Freund geschickt. Die von Facebook zur Ausfilterung von Pornografie eingesetzte Software erkannte die Bilder, daraufhin wurde das Konto unvermittelt gesperrt.
Landgericht München I