Eine Firma, die Apotheken mit FFP2-Masken versorgt, will ihr Geld zurück: Sie hatte bei einem Lieferanten im April vergangenen Jahres knapp 850.000 hochwertige Atemschutzmasken bestellt.
Als die begehrte Ware im Mai 2020 dann geliefert wurde, stellte sich aus Sicht der Klägerin allerdings heraus, dass die Qualität zu schlecht war und die Masken nicht verwendet werden konnten.
Firma fordert Rückzahlung von 2,3 Millionen Euro
Die Firma fordert deshalb am Donnerstag vor dem Landgericht München II von den insgesamt fünf Beklagten die Rückabwicklung des Kaufvertrages - und damit die Rückzahlung von 2,28 Millionen Euro.
Im Gegenzug sollen die Beklagten die Masken wieder zurückbekommen. Ein Urteil ist am Donnerstag noch nicht zu erwarten.
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