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Lehrermangel: Freistaat wirbt Quereinsteiger für Mittelschule an

Schule in Bayern

Lehrermangel: Freistaat wirbt Quereinsteiger für Mittelschule an

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    Um dem Lehrkräftemangel entgegenzuwirken, ergreift der Freistaat Bayern neue Maßnahmen: Nun sollen auch Nicht-Pädagogen unterrichten dürfen.
    Um dem Lehrkräftemangel entgegenzuwirken, ergreift der Freistaat Bayern neue Maßnahmen: Nun sollen auch Nicht-Pädagogen unterrichten dürfen. Foto: Sven Hoppe, dpa (Symbolbild)

    Um den Lehrkräftemangel an Bayerns Mittelschulen zu verbessern, lässt das Kultusministerium seit diesem Schuljahr auch fachlich qualifizierte Nicht-Pädagogen vor die Klassentafeln. "Ziel des Staatsministeriums war es, circa 50 Personen für die Sondermaßnahme zu gewinnen", erläuterte ein Sprecher des Kultusministeriums auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. "Dieses Ziel wurde erreicht."

    Voraussetzung für den Quereinstieg in den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Mittelschulen, landläufig als "Referendariat" bekannt, ist ein mindestens mit der Note 3,50 in Deutschland abgeschlossenes Master-, Diplom- oder Magisterstudium. Die Umworbenen müssen also nicht wie sonst für Lehrkräfte üblich auf Lehramt studiert haben. Allerdings ist Bedingung, dass das Studium das Hauptfach Deutsch, Deutsch als Fremdsprache, Englisch, Informatik, Biologie, Physik, Chemie oder Mathematik beinhaltet hat.

    Nicht-Pädagogen dürfen an Mittelschulen in Bayern unterrichten - aber nicht für immer

    "Diese Maßnahme wird zunächst pilotiert und soll, sofern sie sich bewährt, zeitlich begrenzt durchgeführt werden, bis wieder genügend grundständig ausgebildete Mittelschullehrkräfte zur Verfügung stehen", erläuterte das Ministerium. Über die Quereinsteiger hinaus konnten demnach über andere Sondermaßnahmen rund 70 weitere neue Interessenten zum Erwerb einer Lehramtsbefähigung für die Mittelschule gewonnen werden. Dazu gehören unter anderem Lehrkräfte einer anderen Schulart.

    Um den Lehrkräftemangel an Grund-, Mittel- und Förderschulen im Freistaat abzupuffern, hatte das Ministerium bereits zu Beginn des Schuljahres 2020/21 die Mindeststundenzahl von Teilzeitverträgen angehoben und die Möglichkeit von Sabbatjahren abgeschafft. Zudem dürfen die Pädagogen im Regelfall seither erst ab 65 Jahren in den Vorruhestand gehen. Viele Grundschullehrkräfte müssen zudem im Rahmen eines Arbeitszeitkontos, das später wieder ausgeglichen wird, eine Stunde mehr pro Woche unterrichten.

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