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Maskenpflicht an Schulen in Bayern bleibt - Gericht lehnt Eilantrag ab

Schulstart im Corona-Jahr 2020

Maskenpflicht an Schulen in Bayern bleibt - Gericht lehnt Eilantrag ab

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    In den ersten beiden Schulwochen müssen Kinder und Jugendliche in Bayern ab der fünften Klasse eine Maske auch während des Unterrichts tragen.
    In den ersten beiden Schulwochen müssen Kinder und Jugendliche in Bayern ab der fünften Klasse eine Maske auch während des Unterrichts tragen. Foto: Hauke-Christian Dittrich, dpa

    Mit dem Eilantrag wollte der Gymnasiast die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung während des Unterrichts kippen wollte. Diese Maßnahme diene dem legitimen Zweck, die Weiterverbreitung des Coronavirus unter den Schülern und Lehrern zumindest zu reduzieren und hierdurch die Virusausbreitung in der Bevölkerung insgesamt einzudämmen, heißt es in der Entscheidung.

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