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Maskenpflicht an Schulen in Bayern bleibt - Gericht lehnt Eilantrag ab

Schulstart im Corona-Jahr 2020

Maskenpflicht an Schulen in Bayern bleibt - Gericht lehnt Eilantrag ab

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    In den ersten beiden Schulwochen müssen Kinder und Jugendliche in Bayern ab der fünften Klasse eine Maske auch während des Unterrichts tragen.
    In den ersten beiden Schulwochen müssen Kinder und Jugendliche in Bayern ab der fünften Klasse eine Maske auch während des Unterrichts tragen. Foto: Hauke-Christian Dittrich, dpa

    Mit dem Eilantrag wollte der Gymnasiast die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung während des Unterrichts kippen wollte. Diese Maßnahme diene dem legitimen Zweck, die Weiterverbreitung des Coronavirus unter den Schülern und Lehrern zumindest zu reduzieren und hierdurch die Virusausbreitung in der Bevölkerung insgesamt einzudämmen, heißt es in der Entscheidung.

    Maskenpflicht an Schulen in Bayern: Gericht nennt Einschränkungen "hinnehmbar"

    Das Gericht nannte die Maskenpflicht auch angemessen und verwies darauf, dass Betroffene im Einzelfall aus pädagogischen und medizinischen Gründen davon befreit werden können. Der Verwaltungsgerichtshof nannte die mit der Maskenpflicht verbundenen Einschränkungen als hinnehmbar. Sie trage dazu bei, den regulären Präsenzunterricht sicherzustellen und die Bildungsgerechtigkeit für alle Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten.

    Rechtsmittel können gegen den Beschluss nicht eingelegt werden. Eine Mutter hatte den Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz im Namen ihres zehn Jahre alten Sohnes gestellt.

    In den ersten beiden Schulwochen müssen Kinder und Jugendliche in Bayern ab der fünften Klasse eine Maske auch während des Unterrichts tragen. Sie ist Teil des Hygienekonzeptes, mit dem der Regelbetrieb an Schulen auch in der Pandemie weitergehen soll.

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