Mit dem Eilantrag wollte der Gymnasiast die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung während des Unterrichts kippen wollte. Diese Maßnahme diene dem legitimen Zweck, die Weiterverbreitung des Coronavirus unter den Schülern und Lehrern zumindest zu reduzieren und hierdurch die Virusausbreitung in der Bevölkerung insgesamt einzudämmen, heißt es in der Entscheidung.
Schulstart im Corona-Jahr 2020