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Mehr Pfleger arbeitssuchend - keine Kündigungswelle vor Impfpflicht

Corona-Impfpflicht

Mehr Pfleger arbeitssuchend - keine Kündigungswelle vor Impfpflicht

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    In den Pflegeeinrichtungen gilt ab 16.März eine Corona-Impfpflicht.
    In den Pflegeeinrichtungen gilt ab 16.März eine Corona-Impfpflicht. Foto: Christoph Soeder, dpa (Symbolbild)

    Seit die einrichtungsbezogene Impfpflicht beschlossen worden ist, haben sich mehr Pflegekräfte arbeitssuchend gemeldet - von einer Kündigungswelle kann in Bayern aber keine Rede sein. Von Dezember bis Februar habe es 5767 solcher Meldungen gegeben, teilte die Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit am Mittwoch mit. Das sind mehr als eineinalbmal so viele wie im gleichen Zeitraum vor zwei Jahren (3589 Meldungen).

    Laut Arbeitsagentur meldeten sich damit rund 2,4 Prozent der Gesundheits-, Kranken- und Altenpfleger in Einrichtungen in Bayern in dem Zeitraum arbeitssuchend. Im Juni 2021 arbeiteten rund 240 800 Menschen in dem Bereich. Um den Fachkräftebedarf zu decken, will die Regionaldirektion etwa auf Zuwanderung von Pflegekräften setzen.

    Die Impfpflicht soll am 16. März in Kraft treten

    Die Gründe für die Meldungen als arbeitssuchend werden nicht abgefragt. Neben der Ablehnung der Impfung sei auch möglich, dass sich die Betroffenen bei der Versorgung von Corona-Patienten keinem erhöhten Risiko mehr aussetzen möchten oder im zweiten Pandemie-Winter die Grenzen ihrer Belastbarkeit erreicht seien.

    Bundestag und -rat hatten im Dezember eine Impfpflicht für Gesundheitspersonal ab Mitte März beschlossen. In Bayern soll die einrichtungsbezogene Impfpflicht schrittweise um- und durchgesetzt werden: Beschäftigten, die sich weiterhin nicht impfen lassen wollen, sollen erst ungefähr ab Sommer Betretungsverbote drohen. Bei Neueinstellungen gilt die Impfpflicht dagegen direkt ab 16. März.

    Lesen Sie auch: Holetschek kündigt Pflege-Impfpflicht stufenweise bis Sommer an

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