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Mit einem Kilo Kokain durch Freilassing geradelt

Vor Gericht

Mit einem Kilo Kokain durch Freilassing geradelt

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    Der Mann war den Ermittlern ins Netz gegangen, als er Ende März 2021 in der Nacht den Angaben zufolge mit einem Kilo Kokain im Rucksack auf dem Fahrrad unterwegs war.
    Der Mann war den Ermittlern ins Netz gegangen, als er Ende März 2021 in der Nacht den Angaben zufolge mit einem Kilo Kokain im Rucksack auf dem Fahrrad unterwegs war. Foto: Christian Charisius, dpa (Symbolbild)

    Wegen Drogenhandels hat das Landgericht Traunstein einen einschlägig vorbestraften Mann aus Freilassing zu sieben Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Der 36-Jährigen soll von Dezember 2020 bis Ende März 2021 in großem Umfang Handel mit Drogen getrieben haben, teilte das Landgericht zusammen mit der Staatsanwaltschaft mit.

    Demnach soll er in zehn Fällen teils mit Kokain und teils mit Cannabis gehandelt haben, in zwei der Fälle soll er die Drogen über die Grenze geschmuggelt haben. Insgesamt ging es den Angaben zufolge um 1,9 Kilogramm Kokain und rund 18 Kilogramm Marihuana.

    Das Urteil vom 24. Juli ist noch nicht rechtskräftig, da der Angeklagte Revision eingelegt hat.

    Kokain und Kugelschreiber vom Anwalt im Rucksack

    Der Mann war den Ermittlern ins Netz gegangen, als er Ende März 2021 in der Nacht den Angaben zufolge mit einem Kilo Kokain im Rucksack auf dem Fahrrad unterwegs war. Als zwei Zöllner der Traunsteiner Kontrolleinheit den Mann überprüfen wollten, flüchtete er.

    Er habe dabei den Rucksack auf ein Garagendach im Stadtgebiet von Freilassing geworfen. Die beiden Zollbeamten hätten darin sieben Pakete Kokain mit einem sehr hohen Wirkstoffgehalt von über 90 Prozent gefunden - und einen Kugelschreiber mit dem Namen einer Rechtsanwaltskanzlei, die den Mann in einem früheren Strafverfahren verteidigt hatte. An den Schultergurten des Rucksacks wurde eine DNA-Spur gefunden, die ihm zugeordnet wurde.

    Neben der Freiheitsstrafe von sieben Jahren und drei Monaten ordnete das Gericht die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 154.500 Euro an, wobei von einem Mindestverkaufspreis von 65 Euro pro Gramm Kokain und von 6 Euro pro Gramm Marihuana ausgegangen worden sei.

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