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Musik-Rechte: Gema geht gegen KI-Songs von Suno vor

Musikrechte

Zu ähnlich: Gema geht gegen KI-Songs vor

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    Die Gema (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) hat Klage gegen das US-amerikanische Unternehmen Suno eingereicht.
    Die Gema (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) hat Klage gegen das US-amerikanische Unternehmen Suno eingereicht. Foto: Sven Hoppe, dpa (Symbolbild)

    Der Musikrechteverwerter Gema geht gegen das nächste KI-Unternehmen vor. Die Gesellschaft hat nach eigenen Angaben beim Landgericht München I Klage gegen das US-amerikanische Unternehmen Suno eingereicht. Sie wirft Suno vor, geschützte Aufnahmen weltbekannter Songs ohne Vergütung verarbeitet zu haben. In der Folge erzeuge das KI-Tool von Suno Inhalte, die Originalsongs wie «Atemlos», «Daddy Cool», «Mambo No. 5» oder «Cheri Cheri Lady» zum Verwechseln ähnlich seien, erklärte die Gema.

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