Nachdem er mit seiner Schreckschusspistole in einer Vorlesung saß, wird die Eignung eines 18 Jahre alten Studenten für den Besitz des kleinen Waffenscheines überprüft. "Der Waffenbesitzer wird sich - wie grundsätzlich in solchen Fällen üblich - selbstverständlich einer erneuten Zuverlässigkeits- und Eignungsprüfung unterziehen müssen", betonte ein Sprecher des Landratsamts Kronach gegenüber der Deutschen Presse-Agentur.
Polizeieinsatz an LMU