Die bayerische Staatsregierung stellt ihre Anti-Corona-Strategie auf neue Füße. Die neuen Corona-Regeln für Bayern zusammengefasst:
- Maskenpflicht: Die FFP2-Pflicht ist entfallen, vorgeschrieben sind nur noch medizinische Masken. Unter freiem Himmel gilt grundsätzlich keine Maskenpflicht mehr, außer bei größeren Veranstaltungen. In Innenräumen gilt dagegen grundsätzlich eine Maskenpflicht - außer am Platz in der Gastronomie und bei festen Sitz- oder Stehplätzen, wenn überall 1,50 Meter Mindestabstand eingehalten werden kann. In ÖPNV und Fernverkehr müssen überall medizinische Masken getragen werden.
- Gastronomie und Handel: Die coronabedingte Sperrstunde (1 Uhr) ist ebenso entfallen wie die die Kunden- oder Besucherbeschränkungen nach Quadratmeter in Handel, Dienstleistungen und Freizeiteinrichtungen.
- Veranstaltungen: Neben Sportveranstaltungen sind nun auch wieder Kulturevents oder Kongresse mit bis zu 25.000 Teilnehmern erlaubt. Veranstaltungsorte, die bis zu 5.000 Menschen fassen, dürfen komplett ausgelastet sein. Für den 5.000 Personen überschreitenden Teil darf 50 Prozent der weiteren Kapazität des Veranstaltungsorts genutzt werden. Auch Stehplätze dürfen in diesem Rahmen unbegrenzt ausgewiesen werden. Für sämtliche Events gilt die Obergrenze von 25.000 Personen.
- Krankenhaus-Ampel: Die Sieben-Tage-Inzidenz als Maßstab für verschärfte Anti-Corona-Maßnahmen hat quasi ausgedient - entscheidend ist nun die Klinik-Auslastung. Die neue Krankenhaus-Ampel steht aktuell auf Grün, schaltet aber auf Gelb, wenn bayernweit binnen sieben Tagen mehr als 1.200 Patienten mit einer Corona-Erkrankung neu in Krankenhäuser aufgenommen werden mussten. Dann will die Staatsregierung weitergehende Maßnahmen - etwa die Rückkehr der FFP2-Maskenpflicht oder der Kontaktbeschränkungen - beschließen. Auf Rot schaltet die Ampel, wenn mehr als 600 Corona-Patienten auf Intensivstationen in Bayern liegen - dann sollen die Maßnahmen weiter verschärft werden. Wie genau, ist aber offen.

- 3G-Regel: Nur hier ist die Sieben-Tage-Inzidenz noch relevant: Bei einem Wert von über 35, also bei mehr als 35 Neuinfektionen binnen sieben Tagen in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt, gilt dort in Innenräumen breitflächig der 3G-Grundsatz: Zugang zu vielen öffentlichen und privaten Einrichtungen haben dann nur noch Geimpfte, Genesene oder Personen mit einem aktuellen negativen Corona-Test.
- Konkret gilt die 3G-Regel für Veranstaltungen, Sportstätten, Fitnessstudios, Kulturevents, Theater, Kinos, Museen, Gedenkstätten, die Gastronomie, Beherbergungsbetriebe, Hochschulen, Krankenhäuser, Bibliotheken, Musikschulen, die Erwachsenenbildung sowie für weitere Freizeiteinrichtungen wie Bäder, Thermen, Saunen, Seilbahnen, Ausflugsschiffe, Spielbanken, den touristischen Reisebusverkehr und ähnliches.
- Schule: Rechtzeitig vor dem Schulstart nach den Sommerferien ist nun klar: Bayerns Schülerinnen und Schüler werden künftig nicht mehr in den Wechselunterricht geschickt werden, wenn die Infektionszahlen steigen. Die Regelung zum Wechselunterricht ab Inzidenz 100 wurde gestrichen. Allerdings müssen Schülerinnen und Schüler im neuen Schuljahr bis auf weiteres Masken tragen - auch an ihrem Platz. Außerdem werden die Corona-Tests ausgeweitet (drei pro Woche) und die Quarantäne-Vorschriften gelockert, so dass bei einem Infektionsfall nun nicht mehr zwangsläufig die gesamte Klasse in Quarantäne muss.
- Kitas: Kitas sollen auch bei höheren Corona-Zahlen ganz normal öffnen können: Die Regelungen zu einem eingeschränkten Regelbetrieb ab einer Inzidenz von 100 wurden auch hier ersatzlos gestrichen.
- Volksfeste: "Öffentliche Festivitäten" bleiben weiterhin untersagt. Für Ersatzveranstaltungen gilt inzidenzunabhängig die 3G-Regel.
- Gottesdienste und Versammlungen: Hier können die bisherigen Beschränkungen der Personenzahl je nach Platzangebot entfallen, wenn stattdessen nur Geimpfte, Genesene oder Getestete teilnehmen. Das bisherige Gesangsverbot in Gottesdiensten ab Inzidenz 100 entfällt.
- Messen: Eine Besucherbegrenzung nach Fläche gibt es nicht mehr. Es gilt immer 3G und eine tägliche Besuchergrenze von 50.000 Personen.
- Hochschulen: Es gelten die allgemeinen Regelungen zu 3G und Maskenpflicht - damit soll umfassend Präsenzlehre möglich sein. Wenn die Mindestabstände unterschritten werden, gilt Maskenpflicht.
- Clubs und Discos dürfen ab Oktober öffnen.
Die neue, 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung tritt am 2. September in Kraft, sie soll zunächst bis einschließlich 1. Oktober gelten. Hier finden Sie alle News zur Corona-Lage im Allgäu und der Welt.

Söders Pressekonferenz zu den Corona-Regeln in Bayern live - die wichtigsten Aussagen (31.8.)
Bei der Pressekonferenz sind mit dabei: Ministerpräsident Dr. Markus Söder, Staatskanzleiminister Dr. Florian Herrmann, Kultusminister Prof. Dr. Michael Piazolo und Gesundheitsminister Klaus Holetschek.
- 13.56 Uhr: Die Pressekonferenz ist beendet.
- 13.42 Uhr: Söder spricht von "grundlegenden Änderungen" für Bayern, die sich mit der Zeit einpendeln müssen.
- 13.31 Uhr: Die Journalisten dürfen Fragen stellen.
- 13.20 Uhr: Nach Söder sprechen Piazolo, Herrmann und Holetschek. Piazolo: "Wir wollen bewusst auch wieder Einschulungsfeiern an den Schulen ermöglichen." An der Einschulung der Erstklässer sollten auch beide Elternteile teilnehmen dürfen, betonte er.
- 13.18 Uhr: Söder: "Wir raten jedem, sich impfen zu lassen." Er spricht von einem "neuen Kapitel" in der Pandemie durch die neuen Regeln.
- 13.14 Uhr: Die Sicherheit an Schulen sei ein zentraler Punkt für die neuen Maßnahmen: Präsenzunterricht gilt in Klassen, es soll keinen Wechselunterreicht mehr geben.
- Die Regelungen zum Wechselunterricht ab einer Inzidenz von 100 wird gestrichen.
- 13.13 Uhr: Im Handel wird die Beschränkung auf die Quadratmeter-Zahl aufgehoben.
- 13.12 Uhr: Es gibt keine Sperrstunde mehr für die Gastronomie. Als "sicher mutigste Entscheidung" der neuen Verordnung bezeichnet Söder die Öffnung von Clubs und Discos in Bayern. Diese dürfen ab Oktober öffnen.
- 13.10 Uhr: Alle Veranstaltungen sollen wieder mit Hygienekonzept mit bis zu 25.000 Teilnehmern erlaubt sein (Sport, Kultur, Freizeit, usw.). Veranstaltungsorte, die bis zu 5.000 Menschen fassen, dürfen komplett ausgelastet sein. Ab 1.000 Teilnehmern braucht es eine Genehmigung vom Gesundheitsamt mit einem Sicherheits- und Hygienekonzept. Bei allen Veranstaltungen gilt 3G innen, außen gilt 3G nicht (außer ab 1.000 Teilnehmern).
- Veranstalter bekommen zudem ein Wahlrecht: Wer Abstand bei Veranstaltungen zwischen Gästen den Abstand von eineinhalb Metern sicherstellen kann, dort gilt keine Maskenpflicht am Platz. Wenn die Abstände nicht eingehalten werden, gilt Maskenpflicht – aber dann dürfen auch mehr bzw. alle Plätze besetzt werden.
- 13.09 Uhr: Es gibt für private Treffen keine Kontaktbeschränkungen mehr.
- 13.08 Uhr: Söder schließt einen neuen Lockdown in der vierten Corona-Welle grundsätzlich aus. Mittlerweile seien 60 Prozent der Menschen zweifach geimpft, sagte der CSU-Chef. "Daher wird es jetzt definitiv keinen Lockdown mehr geben oder Beschränkungen wie wir sie hatten."
- 13.06 Uhr: Basis für die neuen Regeln ist die Krankenhaus-Ampel, bei der es zwei Warnstufen gibt (rot und gelb).
- Gelb: Die neue Krankenhaus-Ampel schaltet auf Gelb, wenn bayernweit binnen sieben Tagen mehr als 1200 Patienten mit einer Corona-Erkrankung neu in Krankenhäuser aufgenommen werden mussten (Belegung Intensivbetten und auch normale Station). Dann soll es weitergehende Maßnahmen geben, etwa die Rückkehr der FFP2-Maskenpflicht oder der Kontaktbeschränkungen.
- 13.04 Uhr: Die 7-Tage-Inzidenz sei nicht mehr ausssagekräftig genug, so Söder. Deshalb soll es in Bayern künftig keine Regeln mehr geben, die nur an Inzidenzwerte geknüpft sind. Kernstück der neuen Regeln sei die 3G-Regel.
- 13.01 Uhr: Die vierte Corona-Welle sei in Bayern angekommen. Die steigende Zahl der Corona-Infektionen sei vor allem auf Urlaubsrückkehrer zurückzuführen.
- 13 Uhr: Die Pressekonferenz beginnt. Söder eröffnet die Pressekonferenz mit: "Heute ist ein wichtiger Tag, es gibt eine neue Verordung für Bayern."
Auf Menschen, die keinen vollständigen Impfschutz haben, könnten in Bayern dann bald auch weitere Einschränkungen zukommen. "Natürlich müssen wir jetzt schon über künftige Maßnahmen nachdenken wie etwa Kontaktbeschränkungen, die dann in Kraft treten müssen, um das Gesundheitssystem zu schützen", sagte Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU). "Klar ist aber, dass Geimpfte und Genesene ihre Freiheitsrechte zurückerhalten müssen."