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Oktoberfest Bayern: Gericht entscheidet über Klage gegen Zweitverkauf von Wiesntischen

Oktoberfest

Am Freitag: Gericht entscheidet über Klage gegen Zweitverkauf von Wiesntischen

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    Online-Händler verkaufen Plätze auf dem Oktoberfest zu hohen Summen. Den Wirten der Wiesn ist das nicht recht. Das Landgericht München fällt am Freitag eine Entscheidung.
    Online-Händler verkaufen Plätze auf dem Oktoberfest zu hohen Summen. Den Wirten der Wiesn ist das nicht recht. Das Landgericht München fällt am Freitag eine Entscheidung. Foto: Matthias Balk, dpa (Symbolbild)

    Ist der Zweitverkauf von Plätzen auf dem Oktoberfest rechtens? Im Prozess gegen einen Onlineanbieter will das Landgericht München I am Freitag (11.00 Uhr) eine Entscheidung verkünden. Wirtin Antje Schneider von der Ochsenbraterei hat gegen ein Portal geklagt, das jetzt schon Plätze für 2022 anbietet. Wiesnwirte kämpfen seit Jahren gegen den Zweitverkauf von Platzreservierungen über Online-Händler.

    Online-Händler gegen Oktoberfest-Wirte: Streit um Zweitverkauf von Plätzen

    Derartige Plattformen hätten niemals Reservierungen von ihr bekommen, erklärte Schneider, die als Chefin der Haberl Gastronomie in München mehrere Gaststätten betreibt. Sie gebe bewusst keinem Zwischenhändler Reservierungen, da es bei diesen nicht um einen Mehrwert für die Kunden gehe. Die Weitergabe mit Gewinnerzielungsabsicht sei in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeschlossen. Zudem gebe es offizielle Regeln zur Tischreservierung für die Zeltbetreiber, "damit das Oktoberfest ein Volksfest bleibt".

    Der Online-Anbieter hingegen verweist auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes von 2008 zu Bundesligakarten. Danach sei grundsätzlich der Erwerb von Dritten erlaubt. Er könne nur in Ausnahmefällen untersagt werden, wenn ein sogenannter Schleichbezug vorliege, nämlich wenn Personen zum Kartenkauf vorgeschickt würden mit dem Ziel, sie an den Händler weiterzuverkaufen, heißt es in einer Stellungnahme. Das sei aber hier nicht der Fall. (Lesen Sie auch: "Oktoberfest" in Moskau - trotz Corona-Pandemie und Markenschutz)

    18.09.2021, Bayern, München: Eine Gruppe von Freunden feiert auf der leeren Theresienwiese. Die Münchner Innenstadtwirte und die Wiesnwirte wollen zum Start der WirtshausWiesn 2021 mit Musik, Wiesn-Schmankerl und Wiesn-Bier in ihren Gaststätten trotz des erneut abgesagten Oktoberfests etwas Volksfeststimmung in die Stadt holen. Foto: Angelika Warmuth/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
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    Zweitverkäufe von Wiesn-Plätzen auf verschiedenen Portalen sind Wirten und Stadt schon lange ein Dorn im Auge. Die Klage sei der richtige Schritt, sagte der Wirtschaftsreferent und Wiesnchef Clemens Baumgärtner (CSU). "Die Wiesn ist für alle da - unabhängig davon, wie groß der Geldbeutel ist."

    Landgericht München fällt am Freitag eine Entscheidung

    Auch Wiesnwirte-Sprecher Peter Inselkammer begrüßte die Klage. "Es ist richtig, dass die Kollegin da durchgreift", sagte er im Vorfeld. "Moralisch finde ich es nicht gut, dass mit etwas gehandelt wird, das bei uns nichts kostet."

    Bei den Wirten müssen Gäste nur Verzehrgutscheine kaufen. Die Reservierung bleibt im Kern kostenfrei. Auf Plattformen kostet ein Platz dann aber ein Vielfaches der Gutscheine. Zudem ist angesichts der Corona-Pandemie noch gar nicht entschieden, ob es 2022 eine Wiesn gibt. Wirtschaftsreferent Baumgärtner betont: "Seriös kann man jetzt keine Tisch-Reservierungen für das nächste Jahr erwarten." (Lesen Sie auch: Oberbürgermeister Stefan Bosse eröffnet Oktoberfest in Ferrara)

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