Vor dem Landgericht München I geht an diesem Montag der Prozess gegen einen Krankenpfleger zu Ende, der zwei seiner Patienten getötet und es bei noch mehr versucht haben soll.
Er sollte schwer kranke Patienten überwachen, doch stattdessen kurierte er seinen Kater aus, beschäftigte sich mit seinem Handy - und wenn die Patienten dabei störten, stellte er sie "ruhig". Mit tödlichen Folgen.
Der 26-Jährige hat all das vor Gericht, wo er wegen zweifachen Mordes und sechsfachen Mordversuchs angeklagt ist, eingeräumt - erschütternd deutlich und ungerührt: "Salopp gesagt habe ich einen Kater gehabt."
Krankenpfleger tötet Patienten: "Kater gehabt"
Es sei nicht seine Absicht gewesen, dass jemand stirbt. Aber er habe immer vor seiner Schicht massenweise Alkohol getrunken und dann seinen Rausch ausschlafen wollen. "Da ich alkoholisiert war, gab es für mich nur die eine Option: Sie ruhigzustellen."
Laut Anklage spritzte der Mann den Patienten auf einer sogenannten Wachstation, einer Zwischenstation zwischen Intensiv- und normaler Station, Beruhigungsmittel, Adrenalin oder Blutverdünner.
Die Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Haft und anschließende Sicherungsverwahrung für den Angeklagten - und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Damit wäre eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren so gut wie ausgeschlossen.
Seine Verteidigung forderte die Unterbringung in einer Entzugsklinik. Sie sprach sich gegen die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld ihres Mandanten und gegen die Sicherungsverwahrung aus. Auf eine konkrete Strafforderung verzichteten die Anwälte.
Falsche Medikamente gegeben
Der Fall erinnert an den als "Todespfleger" bekannt gewordenen Patientenmörder Niels Högel, den das Landgericht Oldenburg 2019 wegen Mordes in 85 Fällen zu lebenslanger Haft verurteilt hatte. Er war in Kliniken in Oldenburg und Delmenhorst als Krankenpfleger in der Intensivmedizin tätig und tötete dort nach Feststellung des Landgerichts insgesamt 85 Patienten, indem er ihnen medizinisch nicht indizierte Medikamente verabreichte.
Tötungsdelikte in der Pflege machen deutschlandweit immer wieder Schlagzeilen: Anfang Oktober 2020 hatte das Landgericht München I einen Hilfspfleger wegen Mordes an drei Patienten zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Der Mann aus Polen hatte alten Menschen, die er pflegen sollte, Insulin gespritzt, das als Überdosis tödlich sein kann.
2016 verurteilte das Landgericht München I eine Hebamme des Klinikums Großhadern wegen siebenfachen Mordversuches im Kreißsaal zu 15 Jahren Haft. Nach Überzeugung des Gerichts hatte die Frau Patientinnen bei Kaiserschnitt-Geburten heimlich Blutverdünner gegeben. Ohne Notoperationen wären sie gestorben.