Das Gericht stellte am Montag auch die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren so gut wie ausgeschlossen. Eine anschließende Sicherungsverwahrung, die die Staatsanwaltschaft gefordert hatte, verhängte das Gericht nicht, allerdings ein lebenslanges Berufsverbot als Alten- und Krankenpfleger.
Der junge Mann hatte vor Gericht eingeräumt, Patienten auf einer Wachstation im Klinikum rechts der Isar in München Medikamente gespritzt zu haben, um sie ruhig zu stellen. Zwei seiner Patienten starben, drei überlebten die insgesamt sechs Mordversuche.