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Prozess um Mord an Parkhaus-Millionärin wird nicht neu aufgerollt

Gericht lehnt Beschwerde ab

Prozess um Mord an Parkhaus-Millionärin wird nicht neu aufgerollt

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    Das Oberlandesgericht München rollt nicht den Prozess um den Mord an einer Münchner Parkhaus-Millionärin neu auf.
    Das Oberlandesgericht München rollt nicht den Prozess um den Mord an einer Münchner Parkhaus-Millionärin neu auf. Foto: Andreas Gebert, dpa (Symbolbild)

    Der Prozess um den Mord an einer Münchner Parkhaus-Millionärin wird nicht neu aufgerollt. Der verurteilte Neffe des Opfers sei mit einer Beschwerde gegen die Ablehnung seines zweiten Wiederaufnahmeantrags gescheitert, teilte das Landgericht Augsburg am Montag mit. Die Entscheidung darüber sei am 21. Juli am Oberlandesgericht München gefallen. Der Mann könne aber erneut einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens stellen.

    Neffe wegen Mordes verurteilt

    Das Landgericht München hatte 2008 den damals 33-Jährigen wegen Mordes an seiner reichen Tante zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Schwurgericht hatte keine Zweifel, dass er im Mai 2006 die Millionärin in deren Wohnung erschlagen hatte, um sich das Erbe zu sichern. Der junge Mann habe die Enterbung durch die Tante gefürchtet, nachdem diese herausgefunden hatte, dass er das von ihr bezahlte Jura-Studium abgebrochen hatte.

    33-Jähriger beteuert seine Unschuld

    Der Verurteilte hatte stets seine Unschuld beteuert. Eine Revision zum Bundesgerichtshof und eine Verfassungsbeschwerde blieben aber ebenso erfolglos wie ein erster Wiederaufnahmeantrag am Landgericht Augsburg.

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