Quarantäne-Regeln in Bayern aktuell: Omikron wird in den kommenden Wochen wohl viele Menschen dazu zwingen, sich in häusliche Isolation zu begeben. Die Regelungen zur Quarantäne für Kontaktpersonen und Isolation wurden deshalb im Freistaat angepasst.
- Was tun bei einem positiven Corona-Test?
- Wann genau muss ich in Quarantäne?
- Wie lange muss ich in Bayern in Quarantäne bleiben?
- Darf ich noch einkaufen, wenn ich in Quarantäne muss?
Hier die aktuellen Regeln zu Quarantäne, Isolation, Freitesten und Kontaktpersonen in Bayern im Überblick.
Mein Corona-Test ist positiv. Was muss ich tun?
Wer beim Corona-Selbsttest ein positives Ergebnis bekommt, sollte sich sofort isolieren und Kontakte zu anderen Menschen vermeiden. Als Nächstes sollte dann ein PCR-Test gemacht werden, entweder beim Hausarzt, beim Gesundheitsamt, oder einer anerkannten Teststelle.
Ist ein professionell durchgeführter Antigen-Schnelltest positiv, muss man sich sofort in Isolation begeben und das örtliche Gesundheitsamt über das Testergebnis informieren. Außerdem ist auch dann ein PCR-Test zu vereinbaren.
Bei einem positiven PCR-Testergebnis erhalten Betroffene in der Regel eine SMS und E-Mail vom Gesundheitsamt. Falls installiert, wird das Ergebnis nach Scannen des QR-Codes auf dem Testschein ebenfalls in der Corona-Warn-App angezeigt. Per Mail erhalten Betroffene auch den Laborbefund zum Rachenabstrich. Darin sind die verschiedenen Virusvarianten aufgelistet, auf die die Probe untersucht wurde. Neben der zutreffenden Variante steht „positiv“. Omikron hat die Bezeichnung B.1.1.529.
Fällt der PCR-Test positiv aus, entscheidet das Gesundheitsamt über die nächsten Schritte.
Was ist der Unterschied zwischen Quarantäne und Isolation?
Isolierung ist etwas anderes als Quarantäne.
- Eine Isolation wird vom Gesundheitsamt angeordnet, wenn ein Menschen nachweislich mit dem Corona-Virus infiziert und daran erkrankt ist. Die Entlassung aus der Isolation erfolgt nach ganz genau festgelegten Regeln.
- Eine (häusliche) Quarantäne ist eine zeitlich begrenzte Absonderung von Menschen, bei denen der Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus besteht.
Wer muss in Bayern in Corona-Quarantäne?
Das Gesundheitsamt ordnet für Menschen eine Quarantäne an, wenn der Verdacht besteht, dass diese sich mit dem Coronavirus infiziert haben und andere anstecken könnten. Er oder sie muss dann zuhause bleiben, darf nicht einkaufen oder in die Arbeit gehen.
- Wer sich mit Corona infiziert hat, muss in Bayern für zehn Tage in Isolation. Wenn man mindestens 48 Stunden symptomfrei ist, kann man sich nach sieben Tagen "freitesten". Man braucht also einen negativen PCR- oder Antigen-Schnelltest.
- Für infizierte Beschäftigte in "vulnerablen Einrichtungen" wie Kliniken und Altenheimen, ist beim Freitesten nach sieben Tagen ein PCR-Test verpflichtend. Anderenfalls muss fünf Tage lang täglich negative Schnelltests vorgelegt werden.
Was ist mit Kontaktpersonen von Corona-Infizierten?
Auch Kontaktpersonen von Corona-Infizierten müssen für zehn Tage in Quarantäne, sofern keine Symptome auftreten.
- Wer mindestens 48 Stunden symptomfrei ist, kann sich nach sieben Tagen „freitesten“.
- Kinder, die die Schule oder eine KiTa besuchen, können sich als Kontaktperson in Quarantäne nach fünf Tagen mit PCR-Test oder Antigen-Schnelltest freitesten.
Was gilt für Geboosterte in Quarantäne?
Voraussichtlich ab Samstag, 15. Januar, gilt hier eine neue Regelung. "Wer geboostert ist, muss selbst als Kontaktperson bei einer Infektion nicht mehr in Quarantäne", sagte Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Dies gelte auch für die Omikron-Variante.
Welche Regeln gelten, wenn ich in Corona-Quarantäne bin?
- Die Quarantäne - auch Isolation genannt - muss in einer Wohnung oder einem anderen räumlich abgrenzbaren Teil eines Gebäudes erfolgen.
- Diese Räume dürfen während der Quarantäne nicht verlassen werden.
- Erlaubt ist aber, zeitweise und alleine auf den Balkon, die Terrasse oder in den eigenen Garten zu gehen, wenn dieser direkt an das Haus anschließt und nicht gemeinschaftlich genutzt wird.
- Erlaubt ist auch, die Wohnung für einen Corona-Test zu verlassen.
- Kontakte zu Personen außerhalb des Haushalts – zum Beispiel zu Briefträgern, Lieferdiensten, Nachbarn, Freunden oder Bekannten – sind nicht erlaubt.
Wie versorge ich mich in Quarantäne mit Lebensmitteln?
Die Verbraucherzentralen raten, Familie, Freunde oder Nachbarn zu bitten, Lebensmittel einkaufen und vor die tür zu stellen. In vielen Regionen gebe es auch Nachbarschaftsinitiativen oder andere ehrenamtliche Helfer.
Kann ich mich weigern, in Quarantäne zu gehen?
Das Infektionsschutzgesetz besagt in § 30 Abs. 2 IfSG, dass die Eindämmung von Infektionskrankheiten schwerer wiegt als das Grundrecht auf persönliche Freiheit. Ordnet eine Behörde die Quarantäne an, muss man sich also in Isolierung begeben. Bei einer Missachtung kann das Gesundheitsamt die Quarantäne auch gerichtlich vollstrecken lassen.
Bußgeldkatalog und Strafen: Was ist, wenn ich trotz Quarantäne-Anordnung draußen unterwegs bin?
Bei Verstößen gegen eine Quarantäne-Anordnung kann ein Bußgeld verhängt werden. Sogar Freiheitsstrafen sind in schweren Fällen möglich.
Quellen dieses Artikels
- https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/fragen-und-antworten/quarantaene-und-isolierung/
- https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/
- https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/FAQ_Liste_Kontaktpersonenmanagement.html