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Schuhbeck: Bundesamt für Justiz geht gegen Starkoch Alfons Schuhbeck vor

Juristischer Ärger für Gastronomen

Bundesamt für Justiz geht gegen Starkoch Alfons Schuhbeck vor

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    Nach der Münchner Staatsanwaltschaft geht auch das Bundesamt für Justiz (BFJ) gegen den Münchner Starkoch Alfons Schuhbeck vor.
    Nach der Münchner Staatsanwaltschaft geht auch das Bundesamt für Justiz (BFJ) gegen den Münchner Starkoch Alfons Schuhbeck vor. Foto: Ursula Düren, dpa (Archivbild)

    Nach der Münchner Staatsanwaltschaft geht auch das Bundesamt für Justiz (BFJ) gegen den Münchner Starkoch Alfons Schuhbeck vor. Der mit Insolvenz und Steuerermittlungen kämpfende Gastronom hat seit 2017 keine Geschäftsberichte mehr veröffentlicht. Da dies gegen die im Handelsgesetzbuch für mehrere Arten von Unternehmen vorgeschriebene Offenlegungspflicht verstößt, hat die Bonner Behörde Ordnungsgeldverfahren eingeleitet. Das teilte das BFJ auf Anfrage mit.

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