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Schulen: Was dürfen Lehrkräfte - und was nicht?

Schulen

Was dürfen Lehrkräfte - und was nicht?

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    Wenn die Schule wieder losgeht, tauchen auch die alten Fragen wieder auf: Wie viele Proben sind erlaubt? Was ist mit Nachsitzen? (Symbolbild)
    Wenn die Schule wieder losgeht, tauchen auch die alten Fragen wieder auf: Wie viele Proben sind erlaubt? Was ist mit Nachsitzen? (Symbolbild) Foto: Sven Hoppe/dpa

    Wie viele Schulaufgaben dürfen in einer Woche geschrieben werden? Darf eine Lehrerin einen zu spät kommenden Schüler vom Unterricht ausschließen? Darf ein Lehrer der chattenden Schülerin das Handy abnehmen? Auch im neuen Schuljahr, das an diesem Dienstag (16. September) beginnt, werden sich Kinder, Jugendliche und Eltern wieder Fragen zu den Kompetenzen der Lehrkräfte stellen. Die Deutsche Presse-Agentur hat das Kultusministerium um die Klärung von Dauerbrennern im Schulalltag gebeten. Hier sind die Antworten:

    Wie viele Schulaufgaben dürfen pro Woche geschrieben werden?

    Die Vorgaben sind abhängig von der Schulart und in der Schulordnung der jeweiligen Schulart geregelt. Beispielsweise darf an Realschulen und Gymnasien höchstens eine Schulaufgabe an einem Tag geschrieben werden, in einer Kalenderwoche sollen es nicht mehr als zwei sein.

    Darf es am Tag einer Schulaufgabe zusätzliche Prüfungen geben?

    Auch dies ist abhängig von der jeweiligen Schulart. In Realschulen etwa werden an Tagen, an denen die Klasse eine Schulaufgabe oder eine Kurzarbeit schreibt, keine Stegreifaufgaben abgehalten. In den Gymnasien entscheidet die Lehrerkonferenz, welche kleinen Leistungsnachweise in den Jahrgangsstufen 5 bis 11 an solchen Tagen möglich sind.

    Darf eine Lehrkraft das Trinken im Unterricht verbieten?

    Soweit dies zu keinen Störungen im normalen Stundenverlauf führt, sollte aus Sicht des Kultusministeriums das Trinken im Unterricht akzeptiert werden, weil Leistungs- und Konzentrationsfähigkeit maßgeblich von einer ausreichenden Flüssigkeitszufuhr abhängen. Nichtsdestotrotz könne die Lehrkraft aus verschiedenen Gründen das Trinken einschränken oder auch verbieten.

    Darf eine Lehrkraft Toilettengänge während des Unterrichts verbieten?

    Für Toilettengänge besteht während der Pausen und beim Stundenwechsel Gelegenheit. Gleichwohl sollen Schülerinnen und Schüler laut Ministerium «glaubwürdig vorgebrachten unaufschiebbaren körperlichen Bedürfnissen auch während des Unterrichts folgen dürfen».

    Darf eine Lehrkraft auf der Suche nach einem Spicker Hosentaschen oder Ranzen durchsuchen?

    Lehrkräfte verfügen nicht über das Recht, Taschen und Personen zu durchsuchen.

    Darf eine Lehrkraft herumgereichte Zettel konfiszieren?

    Gegenstände, welche den Unterricht oder die Ordnung der Schule stören, können weggenommen und sichergestellt werden.

    Darf eine Lehrkraft Handys kontrollieren?

    Bei nicht erlaubter Verwendung kann ein digitales Endgerät vorübergehend einbehalten werden. Das Durchsuchen des Handys ist der Lehrkraft nicht gestattet.

    Darf eine Lehrkraft den Klassenchat überwachen?

    Klassenchats sind nicht Teil der schulischen IT-Infrastruktur. Somit sind Lehrkräfte regelmäßig nicht Mitglied dieser Chatgruppen und können auch nicht verlangen, diesen hinzugefügt zu werden.

    Darf eine Lehrkraft etwa bei Verdacht auf Cybermobbing die Social-Media-Profile von Schülerinnen und Schülern durchsuchen?

    Bei einem Verdacht auf strafrechtlich relevante Vorkommnisse wie besonders schwere Fälle von Bedrohung oder Beleidigung sind Lehrkräfte verpflichtet, unverzüglich die Schulleitung zu informieren, welche ihrerseits die Strafverfolgungsbehörden informiert. Die Lehrkräfte selbst durchsuchen dabei das Mobiltelefon oder das Social-Media-Profil der Betroffenen nicht.

    Darf eine Lehrkraft Schülerinnen und Schüler zur Strafe in die Ecke stellen, vom Unterricht ausschließen oder nachsitzen lassen?

    Lehrkräfte dürfen anlassbezogen pädagogische Erziehungs- sowie Ordnungs- und Sicherungsmaßnahmen ergreifen, um den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule zu sichern oder Personen und Sachen zu schützen. Heißt im Klartext: Wer im Unterricht nicht aufpasst, kann zum Nachsitzen verdonnert werden. Auch der vorübergehende Ausschluss vom Unterricht oder von Schulveranstaltungen ist zulässig. «Alle Maßnahmen werden dabei nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ausgewählt», betont das Ministerium. Demütigend darf die Maßnahme jedoch nicht sein.

    Darf eine Lehrkraft Schülerinnen oder Schüler schlagen?

    Nein. Körperliche Züchtigung ist laut dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) verboten und wird vom Kultusministerium nach eigener Aussage in keiner Weise geduldet.

    Darf eine Lehrkraft Schülerinnen und Schüler anschreien?

    Ein direktes Verbot gibt es nicht. Aber ein wertschätzender Umgangston ergibt sich alleine schon aus dem ersten Artikel des BayEUG, wonach zu den obersten Bildungszielen die Achtung vor der Würde des Menschen und Selbstbeherrschung zählen. Die Aufgabe der Schulen ist es auch, den Nachwuchs zu Toleranz, friedlicher Gesinnung und Achtung vor anderen Menschen zu erziehen. «Gegenseitiges Anschreien widerspricht selbstverständlich der Auffassung einer vertrauensvollen Zusammenarbeit», betont das Ministerium.

    Darf eine ganze Klasse für das Fehlverhalten einzelner bestraft werden?

    Die Verhängung von Ordnungsmaßnahmen gegenüber Klassen oder Gruppen als solche sind unzulässig.

    Darf eine Lehrkraft Noten laut vor der Klasse bekanntgeben?

    «Das namentliche Verlesen der Noten aller Schülerinnen und Schüler vor der gesamten Klasse ist in der Regel pädagogisch weder sinnvoll noch erforderlich und damit in datenschutzrechtlicher Hinsicht grundsätzlich unzulässig», betont das Kultusministerium in aller Klarheit.

    Darf eine Lehrkraft Schülerinnen und Schüler berühren, etwa sie tröstend in den Arm nehmen?

    Offizielle Vorgaben hinsichtlich Berührungen gibt es nicht. Letztlich sollen Lehrkräfte im Einzelfall situationsgerecht reagieren. «Insbesondere im Bereich der Grundschule können Körperkontakte zwischen der Lehrkraft und den ihr anvertrauten Schülerinnen und Schülern nicht nur im Hinblick auf den bestehenden Erziehungsauftrag situationsbedingt durchaus auch pädagogisch geboten und sinnvoll sein», betonte das Ministerium. «Die Lehrkräfte entscheiden hier individuell und in pädagogischer Verantwortung.»

    Darf eine Lehrkraft Eltern von volljährigen Schülerinnen und Schülern über deren persönliche Probleme informieren?

    Grundsätzlich ist die Schule verpflichtet, die Erziehungsberechtigten möglichst frühzeitig über wesentliche persönliche Vorgänge zu unterrichten, besonders bei einem auffallenden Absinken des Leistungsstands. Dies gilt auch bei volljährigen Schülerinnen und Schülern unter 21 Jahren. Etwaige gesetzliche Schweigepflichten wie etwa von Schulpsychologen bleiben davon unberührt.

    Im Schulalltag gibt es viele Regeln - für Schülerinnen und Schüler ebenso wie für Lehrkräfte. (Symbolbild)
    Im Schulalltag gibt es viele Regeln - für Schülerinnen und Schüler ebenso wie für Lehrkräfte. (Symbolbild) Foto: Armin Weigel/dpa
    Dauerbrenner: Darf am Tag einer Schulprobe noch eine Ex geschrieben werden? (Symbolbild)
    Dauerbrenner: Darf am Tag einer Schulprobe noch eine Ex geschrieben werden? (Symbolbild) Foto: Armin Weigel/dpa
    Für manches gibt es feste Regeln, für anderes gibt es Spielraum. (Symbolbild)
    Für manches gibt es feste Regeln, für anderes gibt es Spielraum. (Symbolbild) Foto: Daniel Karmann/dpa
    Manche Regelungen sind je nach Schulart unterschiedlich. (Symbolbild)
    Manche Regelungen sind je nach Schulart unterschiedlich. (Symbolbild) Foto: Peter Kneffel/dpa
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