Die Stiftung Patientenschutz fordert angesichts mutmaßlich massiver Vernachlässigungen von Bewohnern in einem oberbayerischen Seniorenheim gesetzliche Haftungsregelungen. Anders als bei Produkten, für die der Hersteller die Mangelfreiheit beweisen müsse, gebe es dies für Pflegeleistungen in Deutschland nicht, sagte Vorstand Eugen Brysch der Deutschen Presse-Agentur. Es fehle ein Dienstleistungshaftpflichtgesetz.
Patientenschützer warnen