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Staatsanwaltschaft prüft Anzeigen nach Weilheimer Masken-Urteil

Maskenpflicht an Schulen

Staatsanwaltschaft prüft Anzeigen nach Weilheimer Masken-Urteil

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    Eine Familienrichterin in Oberbayern befreite ein Kind von der Pflicht, in seiner Schule eine Maske zu tragen. Jetzt ist diese umstrittene Entscheidung zum Fall für die Staatsanwaltschaft geworden.
    Eine Familienrichterin in Oberbayern befreite ein Kind von der Pflicht, in seiner Schule eine Maske zu tragen. Jetzt ist diese umstrittene Entscheidung zum Fall für die Staatsanwaltschaft geworden. Foto: Gregor Fischer, dpa (Symbolbild)

    Nach dem umstrittenen Weilheimer Urteil zur Maskenpflicht in der Schule prüft die Staatsanwaltschaft mehrere Anzeigen wegen Rechtsbeugung gegen die zuständige Richterin. "Wir haben Vorermittlungen eingeleitet, weil es mehrere Anzeigen gab", sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft München II der Deutschen Presse-Agentur. Ob diese Vorermittlungen in ein offizielles Ermittlungsverfahren übergehen oder eingestellt werden, sei noch nicht entschieden.

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