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Star-Koch Alfons Schuhbeck: Haftstrafe oder Bewährung?

Ingwer-Prozess

Star-Koch Alfons Schuhbeck: Haftstrafe oder Bewährung?

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    Das Prozess gegen Alfons Schuhbeck befindet sich auf der Zielgeraden.
    Das Prozess gegen Alfons Schuhbeck befindet sich auf der Zielgeraden. Foto: Matthias Balk

    Im Prozess wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe gegen den Star-Koch Alfons Schuhbeck hat die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und zwei Monaten gefordert. Für den Mitangeklagten plädierte die Anklagebehörde auf eine Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren. Die Staatsanwaltschaft sah es in ihrem Plädoyer am Donnerstag vor dem Landgericht München I als erwiesen an, dass Schuhbeck in seinen Restaurants "Orlando" und den "Südtiroler Stuben" zwischen 2009 und 2015 mit Hilfe eines Computerprogramms Einnahmen am Finanzamt vorbeigeschleust haben soll.

    Er habe Rechnungen storniert, die Summe als Bargeld aus der Kasse genommen und einen neuen Bon ausgedruckt, sagte die Staatsanwältin. In den Tageseinnahmen seien diese Stornierungen nicht erkennbar gewesen. Die geringeren Beiträge seien dann in die Buchhaltung geflossen und in die Steuererklärung.

    Schuhbeck-Anwälte plädieren für Bewährungsstrafe

    Der Star-Koch Alfons Schuhbeck sollte nach Ansicht seiner Verteidiger wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe nicht ins Gefängnis. Die Anwälte des 73-Jährigen plädierten auf eine Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Die Anwälte begründeten ihre Forderung unter anderem mit dem Geständnis, das ihr Mandant abgelegt hatte, aber auch mit dessen Lebensleistung.

    Schuhbeck sei ein begnadeter Koch und unvergleichlich im Umgang mit Gewürzen, sagte einer seiner Anwälte. Er habe immer nur Geschäfte, Restaurants und Gewürzläden eröffnet und darüber die kaufmännische Seite vergessen. "Daran ist er letzten Endes gescheitert", erklärte der Verteidiger.

    Geständiger Schuhbeck seit Anfang Oktober vor Gericht

    Der Mitangeklagte, der das Computerprogramm entworfen haben soll, steht wegen Beihilfe vor Gericht. Bei ihm hält die Staatsanwaltschaft eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten für angemessen. Seine Verteidigerinnen erklärten, sie fänden diese Forderung zu hoch, sie stellten die Strafe aber ins Ermessen des Gerichts.

    Schuhbeck steht seit Anfang Oktober vor Gericht. Er zeigte sich jedoch geständig und erklärte, er habe einiges falsch gemacht. "Wenn ich es ungeschehen machen könnte, würde ich es sofort tun", hatte er am zweiten Prozesstag erklärt und hinzugefügt: "Ich stehe vor den Trümmern meines Lebenswerkes."

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