Startseite
Icon Pfeil nach unten
Bayern
Icon Pfeil nach unten

Star-Koch Alfons Schuhbeck: Haftstrafe oder Bewährung?

Ingwer-Prozess

Star-Koch Alfons Schuhbeck: Haftstrafe oder Bewährung?

    • |
    • |
    Das Prozess gegen Alfons Schuhbeck befindet sich auf der Zielgeraden.
    Das Prozess gegen Alfons Schuhbeck befindet sich auf der Zielgeraden. Foto: Matthias Balk

    Im Prozess wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe gegen den Star-Koch Alfons Schuhbeck hat die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und zwei Monaten gefordert. Für den Mitangeklagten plädierte die Anklagebehörde auf eine Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren. Die Staatsanwaltschaft sah es in ihrem Plädoyer am Donnerstag vor dem Landgericht München I als erwiesen an, dass Schuhbeck in seinen Restaurants "Orlando" und den "Südtiroler Stuben" zwischen 2009 und 2015 mit Hilfe eines Computerprogramms Einnahmen am Finanzamt vorbeigeschleust haben soll.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden