Wieder "Alkohol to go"

Stehbier-Verbot wegen Corona: Bamberger Gastronom klagt erfolgreich im Eilverfahren

Um größere Menschenansammlungen zu vermeiden, dürfen Lokale in Bamberg keinen Alkohol zum Mitnehmen verkaufen. Ein Gastronom klagte nun dagegen.

Um größere Menschenansammlungen zu vermeiden, dürfen Lokale in Bamberg keinen Alkohol zum Mitnehmen verkaufen. Ein Gastronom klagte nun dagegen.

Bild: Axel Heimken/dpa (Symbolbild)

Um größere Menschenansammlungen zu vermeiden, dürfen Lokale in Bamberg keinen Alkohol zum Mitnehmen verkaufen. Ein Gastronom klagte nun dagegen.

Bild: Axel Heimken/dpa (Symbolbild)

Ein Gastronom hat gegen das Stehbier-Verbot in der Bamberger Altstadt geklagt. Zumindest im Eilverfahren mit Erfolg. Doch das letzte Wort steht noch aus.
##alternative##
dpa
07.08.2020 | Stand: 17:27 Uhr

Bis über die Klage entschieden wird, darf er in seinen drei Lokalen an Wochenenden abends wieder Alkohol zum Mitnehmen verkaufen. "Die Stadtverwaltung hält die Entscheidung für falsch", heißt es in einer Mitteilung der Stadt. Sie habe schon Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt.

Um Menschenansammlungen zu vermeiden

Im Juli hatte die Stadt Bamberg eine Allgemeinverfügung erlassen: Um Menschenansammlungen in der Corona-Krise zu vermeiden, dürfen Lokale in weiten Teilen der Altstadt freitags und samstags ab 20 Uhr keinen Alkohol im Straßenverkauf anbieten. Das Verbot verlängerte die Stadt schließlich bis 25. August.

>> Lesen Sie auch: DFL-Konzept: Ist ein Alkoholverbot im Fußball-Stadion eine dauerhafte Lösung? <<

Lockdown sei schlimmer als Straßenverkaufsverbot

Und es scheint Wirkung zu zeigen: "Die Ansammlungen wurden weniger und mit ihnen auch das Infektionsrisiko", erklärte die Stadt. "Schlimm wär es, wenn es zu einem lokalen Lockdown kommen würde. Die Konsequenz für die Besucher und die Gastronomen wäre drastischer, als die bisherige Allgemeinverfügung, die nur am Wochenende den Alkoholausschank einschränkt."

Entscheidung über Klage steht noch aus

Wann über die Klage am Verwaltungsgericht Bayreuth entschieden wird, sei noch unklar. "Die Allgemeinverfügung gilt erst einmal nur bis Ende August, bis dahin fällt sicher keine Entscheidung", meinte der Justizsprecher. "Wichtig ist also das Eilverfahren, das jetzt den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof beschäftigt."