Auch 2022 gibt es in Bayern wieder mehrere stille Tage mit Tanzverbot - laute Musik und fröhliche Feiern sind dann verboten. Hier Datum und Bedeutung der Tage.
Bild: Patrick Pleul, dpa (Symbolbild)
Auch 2022 gibt es in Bayern wieder mehrere stille Tage mit Tanzverbot - laute Musik und fröhliche Feiern sind dann verboten. Hier Datum und Bedeutung der Tage.
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Stille Tage in Bayern 2022: Auch wenn es Bemühungen gibt, sie abzuschaffen, wird es im Freistaat dieses Jahr wieder mehrere Tage geben, an denen ein mehr oder weniger striktes Tanzverbot gilt. Und das Verbot, zu tanzen, ist nur das eine. Daneben sind auch fröhliche Feiern und laute Musik verboten - sofern angesichts der Coronas-Pandemie überhaupt größere Veranstaltungen stattfinden können.
Das anstehende Allerheiligen 2022 ist also ein stiller Tag in Bayern.
Wann genau stille Tage mit Tanzverbot in Bayern sind, ist im sogenannten bayerischen Feiertagsgesetz festgelegt, ebenso die genauen Regeln. Das Gesetz besagt konkret,
Das berühmt-berüchtigte Tanzverbot ist im bayerischen Feiertagsgesetz nicht explizit erwähnt, ergibt sich aber daraus, dass der vorgeschriebene ernste Charakter und Tanzen nur schwer miteinander vereinbar sind.
Auch das ist im Feiertagsgesetz geregelt. Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeiten und können mit Geldbußen bis zu zehntausend Euro belegt werden.
Das ist tatsächlich noch unklar. Denn die Grünen haben im Herbst einen Gesetzentwurf im bayerischen Landtag eingebracht und fordern eine Gleichstellung aller Kultur- und Tanzveranstaltungen mit Sportereignissen. Die nämlich sind ja, ausgenommen am Karfreitag und am Buß- und Bettag, erlaubt. Eine Schlechterstellung von Nachtkultur gegenüber Sport und anderen Bereichen des Lebens sei nicht mehr länger hinzunehmen, vor allem, nachdem der Bundestag im Mai dieses Jahres Clubs als Kulturorte anerkannt habe, erklärte Kurz.
Zuletzt hatte der Landtag 2013 einen Gesetzentwurf der damaligen CSU/FDP-Staatsregierung beschlossen und das Tanzverbot zumindest an einigen stillen Tagen gelockert. In den Nächten davor darf in Clubs und Gaststätten seither bis 2 Uhr morgens getanzt werden und nicht mehr nur bis Mitternacht. Ausgenommen sind Karfreitag, Karsamstag (da beginnt die Schutzzeit um Mitternacht) und Heiligabend, wo das Tanzverbot bereits ab 4 Uhr gilt.