Ein Strafprozess soll nach dem tödlichen Zugunglück von Garmisch-Partenkirchen vor fast drei Jahren die mögliche Mitverantwortung von Bahnmitarbeitern klären. Das Landgericht München II hat die Anklage gegen zwei Männer wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zur Hauptverhandlung zugelassen, wie ein Gerichtssprecher bestätigte. Die «Süddeutsche Zeitung» hatte zuvor darüber berichtet.
Strafrechtliche Konsequenz
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