Straftäter müssen nach "Corona-Pause" in Bayern wieder ins Gefängnis
Strafvollzug
Straftäter müssen nach "Corona-Pause" in Bayern wieder ins Gefängnis
Verurteilte Straftäter, die ihre Haftstrafe wegen der Corona-Pandemie vorübergehend nicht antreten mussten, werden in Bayern wieder zum Haftantritt geladen.
Von dpa|
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Verurteilte Straftäter, die ihre Haftstrafe wegen der Corona-Pandemie vorübergehend nicht antreten mussten, werden in Bayern wieder zum Haftantritt geladen.Foto: Matthias Balk
Jugendarreste und Freiheitsstrafen bis zu sechs Monate waren in der Anfangsphase der Corona-Pandemie nicht vollstreckt worden, um die 36 bayerischen Gefängnisse zu entlasten.