Startseite
Icon Pfeil nach unten
Bayern
Icon Pfeil nach unten

Straftäter müssen nach "Corona-Pause" in Bayern wieder ins Gefängnis

Strafvollzug

Straftäter müssen nach "Corona-Pause" in Bayern wieder ins Gefängnis

    • |
    • |
    Verurteilte Straftäter, die ihre Haftstrafe wegen der Corona-Pandemie vorübergehend nicht antreten mussten, werden in Bayern wieder zum Haftantritt geladen.
    Verurteilte Straftäter, die ihre Haftstrafe wegen der Corona-Pandemie vorübergehend nicht antreten mussten, werden in Bayern wieder zum Haftantritt geladen. Foto: Matthias Balk

    Jugendarreste und Freiheitsstrafen bis zu sechs Monate waren in der Anfangsphase der Corona-Pandemie nicht vollstreckt worden, um die 36 bayerischen Gefängnisse zu entlasten.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden