Stille Tage mit Tanzverbot 2024 in Bayern: Auch wenn es Bemühungen gab, sie abzuschaffen, gelten im Freistaat weiterhin mehrere Tage, an denen ein sogenanntes Tanzverbot gilt. Daneben sind dann auch fröhliche Feiern und laute Musik verboten.
Übersicht: Das sind 2024 stille Tage mit Tanzverbot in Bayern
- Aschermittwoch: Mittwoch, 14. Februar 2024
- Gründonnerstag: Donnerstag, 28. März 2024
- Karfreitag: Freitag, 29. März 2024
- Karsamstag: Samstag, 30. März 2024
- Allerheiligen: Freitag, 1. November 2024
- Volkstrauertag: Sonntag, 17. November 2024
- Buß- und Bettag: Mittwoch, 20. November 2024
- Totensonntag: Sonntag, 24. November 2024
- Heiligabend: Dienstag, 24. Dezember 2024
Tanzverbot und Musik: Welche Regeln gelten für stille Tage in Bayern?
Wann genau stille Tage mit Tanzverbot in Bayern sind, ist im sogenannten bayerischen Feiertagsgesetz festgelegt, ebenso die genauen Regeln. Das Gesetz besagt konkret,
- dass an stillen Tagen öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen nur dann erlaubt sind, "wenn der diesen Tagen entsprechende ernste Charakter gewahrt ist"
- Sportveranstaltungen sind an stillen Tagen erlaubt, Ausnahme sind Karfreitag und Buß- und Bettag.
- Am Karfreitag ist außerdem Musik in Lokalen grundsätzlich verboten.
Das sogenannte Tanzverbot ist im bayerischen Feiertagsgesetz nicht explizit erwähnt, ergibt sich aber daraus, dass der vorgeschriebene ernste Charakter und Tanzen nur schwer miteinander vereinbar sind.
Stille Tage in Bayern: Welche Strafen drohen bei lauter Musik, Partys oder Tanz?
Auch das ist im Feiertagsgesetz geregelt. Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeiten und können mit Geldbußen bis zu zehntausend Euro belegt werden.
Hat das Tanzverbot auch 2024 Bestand?
Ja. Zwar hatten die Grünen im Herbst 2021 einen Gesetzentwurf im bayerischen Landtag eingebracht und fordern eine Gleichstellung aller Kultur- und Tanzveranstaltungen mit Sportereignissen. Die nämlich sind ja, ausgenommen am Karfreitag und am Buß- und Bettag, erlaubt. Eine Schlechterstellung von Nachtkultur gegenüber Sport und anderen Bereichen des Lebens sei nicht mehr länger hinzunehmen, vor allem, nachdem der Bundestag im Mai dieses Jahres Clubs als Kulturorte anerkannt habe, hieß es. Der Gesetzentwurf scheiterte aber im Frühjahr 2022 im Landtag. Damit bleibt es beim Tanzverbot in Bayern erst einmal beim Alten.
2013 wurde das Tanzverbot in Bayern schon teilweise gelockert
Zuletzt hatte der bayerische Landtag 2013 einen Gesetzentwurf der damaligen CSU/FDP-Staatsregierung beschlossen und das Tanzverbot zumindest an einigen stillen Tagen gelockert. In den Nächten davor darf in Clubs und Gaststätten seither bis 2 Uhr morgens getanzt werden und nicht mehr nur bis Mitternacht. Ausgenommen sind Karfreitag, Karsamstag (da beginnt die Schutzzeit um Mitternacht) und Heiligabend, wo das Tanzverbot bereits ab 4 Uhr gilt.