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Testpflicht beim Friseur und etwas strengere Regeln im Handel

Corona-Regeln in Bayern

Testpflicht beim Friseur und etwas strengere Regeln im Handel

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    Diese Regeln gelten ab Samstag in Bayern.
    Diese Regeln gelten ab Samstag in Bayern. Foto: Christoph Soeder, dpa (Symbolbild)

    Die Corona-Notbremse des Bundes entfaltet ab Samstag Wirkung in Bayern und bringt vor allem für Friseure und Fußpfleger Änderungen. Diese dürfen zwar weiter öffnen, ab einer Inzidenz von 100 müssen Kunden aber einen negativen Test vorlegen, wie das Gesundheitsministerium am Freitag erklärte. Auch im Handel jenseits des täglichen Bedarfs gibt es eine Änderung: Die Option, mit negativem Test und Termin im Geschäft einzukaufen, gibt es nur noch bei Inzidenzen zwischen 100 und 150. Bislang galt sie für den Bereich 100 bis 200.

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