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Tötungsdelikt an Hanna (Aschau im Chiemgau): Tatverdächtiger festgenommen

Junger Mann festgenommen

Getötete Hanna W. aus Aschau: Tatverdächtiger festgenommen

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    Viele Tage suchten die Beamten die Prien ab, in der die Leiche der 23-jährigen Hanna W. gefunden wurde.
    Viele Tage suchten die Beamten die Prien ab, in der die Leiche der 23-jährigen Hanna W. gefunden wurde. Foto: Peter Kneffel, dpa

    Die Beamten der "Soko Club" haben einen Tatverdächtigen: Am 3. Oktober 2022 wurde Hanna W. nach einem Clubbesuch in Aschau Opfer eines Gewaltverbrechens, nun hat die Soko am Freitag einen Verdächtigen festgenommen, berichtet die Polizei. Der Ermittlungsrichter ordnete die Untersuchungshaft an.

    Am Nachmittag des 3. Oktober 2022 entdeckte ein Passant in Prien am Chiemsee eine Leiche im gleichnamigen Fluss. Einsatzkräfte bargen die tote Person, die noch am Abend desselben Tages im Rechtsmedizinischen Institut in München obduziert wurde.

    Die Tote war zweifelsfrei als die 23-jährige Hanna W. aus Aschau im Chiemgau identifiziert worden. Die Rechtsmediziner hatten bei ihren Untersuchungen eindeutige Spuren äußerer Gewalteinwirkung festgestellt, die auf ein Tötungsdelikt schließen lassen.

    Verdächtiger im Fall Hanna W. ist ein junger Mann aus dem Landkreis Rosenheim

    "In den vergangenen Tagen ergaben sich konkrete Verdachtsmomente gegen einen Heranwachsenden aus dem südlichen Landkreis Rosenheim", heißt es im Polizeibericht. Am Freitag wurde der Tatverdächtige verhaftet und seine Wohnung durchsucht.

    Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wurde der junge Mann mit deutscher Staatsangehörigkeit noch im Laufe des Freitagabends dem Ermittlungsrichter zur Prüfung der Haftfrage vorgeführt. Der Richter ordnete die Untersuchungshaft an. Der Beschuldigte wurde in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

    Für die Staatsanwaltschaft und die Soko „Club“ der Kriminalpolizei sind die Ermittlungen jedoch nicht abgeschlossen. Weiterhin gilt es, den gesamten Ablauf der Tatnacht aufwändig zu rekonstruieren. Für den Beschuldigten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung uneingeschränkt die Unschuldsvermutung, heißt es vonseiten der Polizei.

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