Im Mordprozess um einen tödlichen Raserunfall in München fordert die Staatsanwaltschaft lebenslange Haft für den Angeklagten. Sie beantragte eine Verurteilung wegen Mordes und vierfachen versuchten Mordes, wie das Landgericht München I am Mittwoch mitteilte. Außerdem soll der Angeklagte in einer Entziehungsanstalt untergebracht werden. Das Urteil soll am 23. März fallen.
Raser in Bad Tölu-Wolfratshausen: In der Stadt auf Gegefahrbahn gelangt
Der Deutsche aus dem Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen war am 15. November 2019 um kurz vor Mitternacht auf der Flucht vor einer Polizeikontrolle auf der Gegenfahrbahn durch die Stadt gerast. Laut Polizei ignorierte der Autofahrer mehrere rote Ampeln und erfasste - nach Angaben der Staatsanwaltschaft mit mehr als 120 Kilometern in der Stunde - zwei 14 und 16 Jahre alte Jugendliche, die gerade die Straße überquerten. Der 14-Jährige starb, die 16-Jährige wurde schwer verletzt.
"Für das, was passiert ist, habe ich keine Worte", hatte der Angeklagte zu Beginn des Prozesses über seine Verteidigerin ausrichten lassen. "Schock, Schuldgefühle, Selbstmordgedanken" empfinde er. "Heute kann ich sagen, dass ich die Gefahr vollkommen unterschätzt und mich überschätzt habe" (Lesen Sie auch:
).Prozess in München: Verteidigung hält Mord-Anklage für überzogen
Die Verteidigung hält die Anklage wegen Mordes laut ihrer Aussagen zu Prozessbeginn für überzogen und den Vorwurf eines illegalen Autorennens mit tödlichem Ausgang für ausreichend. Damit läge die Höchststrafe bei zehn Jahren. Konkrete Anträge wurden allerdings nicht gestellt. Laut "Bayerischem Rundfunk" kritisierte die Anwältin den Verlauf den Prozesses. Ihr Mandant habe keine echte Chance gehabt, sagte die Verteidigerin.
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